VG Düsseldorf: Fußballfan scheitert mit Klage gegen Polizei-Tweet über Behinderungsabsicht

Ein weiblicher Fan des 1. FC Magdeburg wollte sich gegen die Darstellung ihrer Person in einem bebilderten Tweet der Duisburger Polizei wehren. Die Frau fühlte sich durch die Aussage, sie habe vor dem Betreten des Stadions ein Regencape angezogen, um ihre Durchsuchung zu behindern, in ein schiefes Licht gerückt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht sah dies anders (Az.: 18 K 16606/17).

Frau verteidigt Regencape-Aktion

Die Frau war im Februar 2017 zum Auswärtsspiel ihrer Mannschaft nach Duisburg gereist. Die Polizei twitterte ein Foto vom Stadioneingang zusammen mit dem Text: "Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern." Der Tweet sei unwahr und rechtswidrig gewesen, behauptete die 48-Jährige. Die Regencapes seien Teil einer geplanten Choreographie gewesen und kein Versuch, die Polizeimaßnahmen zu verhindern.

VG beanstandet Tweet nicht

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht sah dies anders, wie ein Sprecher am 18.06.2019 auf dpa-Anfrage bestätigte. Die Klage sei schon deswegen unbegründet, weil die Frau auf dem Foto gar nicht zu erkennen sei. Außerdem hätten die Umstände - Regencapes ohne Regen - durchaus auf die von der Polizei vermutete Absicht hingedeutet.

Redaktion beck-aktuell, 19. Juni 2019 (dpa).