Das Verbot eines Stuttgarter Moscheevereins ist
rechtskräftig. Die früheren Mitglieder dürfen aber einen neuen Verein
gründen. Diese Regelung ist Kern eines Vergleichs, den das Land und
der Rechtsanwalt des verbotenen Vereins am 07.04.2017 vor dem
baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim
geschlossen haben. Das Islamische Bildungs- und Kulturzentrum
Mesdschid Sahabe e.V. war im Dezember 2015 vom Innenministerium
verboten worden. Das Zentrum galt als Treffpunkt von Islamisten (Az.: 1 S 220/17 und 1 S 221/17).
Strenge Regeln für neuen Verein vereinbart
Vor dem VGH wurden für den neuen Verein strenge Regeln vereinbart. So
darf er keine "Ersatzorganisation" sein. Verfassungswidrige
Bestrebungen des zuvor verbotenen Vereins dürfen nicht weiterverfolgt
werden. Wie der Rechtsanwalt des verbotenen Moscheevereins, Alexander
R. Grundmann, sagte, habe man verabredet, dass die Mitglieder des
neuen Vereins transparent arbeiten. Bei Anfragen von Staatsschutz
oder auch Verfassungsschutz sollen sie Auskünfte erteilen. "Wichtig
ist, dass Mitglieder des neuen Vereins keine Handlungen vornehmen,
die ein neues Verbot rechtfertigen", sagte der Anwalt.
Kämpfer für Syrien rekrutiert
Der damalige baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD)
hatte nach dem Verbot 2015 mitgeteilt, der Verein habe Spenden für
terroristische Gruppierungen gesammelt und Kämpfer für den Konflikt
in Syrien rekrutiert.
VGH Mannheim, Keine Angabe vom 07.04.2017 - 1 S 220/17
Redaktion beck-aktuell, 7. April 2017 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Kaufmann, "Einschreiten, bevor ein Anschlag passiert", DRiZ 2015, 412
Aus dem Nachrichtenarchiv
Sicherheitsbehörden verbieten Moscheeverein in Stuttgart, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.12.2015, becklink 2001990