Verfahren zum Ausschluss der NPD von staatlicher Parteienfinanzierung eingeleitet

Die große Koalition will die rechtsextreme NPD noch vor der Bundestagswahl 2017 von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Nach einem Vorstoß aller Bundesländer hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dazu am 07.04.2017 ein Verfahren eingeleitet. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, sei "ein Zustand, der nur schwer erträglich ist", so der Minister.

Ausschluss erfordert Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat

Eine Formulierungshilfe für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze habe er an die Spitzen der Regierungsfraktionen von Union und SPD weitergeleitet, teilte der Minister mit. Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.

Länder forderten einstimmig Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von Parteienfinanzierung

Zuvor hatten alle 16 Länder einstimmig einen Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen gefordert. Auch aus dem Bundestag kamen bereits positive Signale für die Länderinitiative. Kürzlich hatte die NPD erfolgreich vor Gericht gegen eine hessische Kommune geklagt, die ihr Fraktionsgelder gestrichen hatte. 

BVerfG zeigte Weg auf

Das BVerfG hatte die Möglichkeit, der NPD die staatlichen Mittel zu entziehen, aufgezeigt. Es hatte sich zwar gegen das von den Ländern angestrebte Verbot der NPD ausgesprochen. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie aufzulösen, hatten die Richter erklärt. Sie wiesen jedoch auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin wie den Entzug der Parteienfinanzierung.

Bundesjustizminister: NPD-Finanzierung ist "staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze"

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas dringt auf ein rasches Ende der Parteienfinanzierung für die NPD. "Entsprechende Möglichkeiten haben wir sehr sorgfältig geprüft; das ist in dieser Legislaturperiode machbar", teilte der SPD-Politiker mit. Steuermittel für die NPD seien eine "staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze". "Viel wichtiger" bleibe in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus aber, eine "klare Haltung" gegen Hetze zu zeigen.

SPD-Fraktionschef: Staatliche Finanzierung der NPD "unerträglich"

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hatte zuvor der Deutschen Presse-Agentur gesagt: "Ich bin zuversichtlich, dass wir in der Koalition noch in dieser Wahlperiode eine entsprechende Regelung verabschieden können." Für jeden Demokraten sei es unerträglich, wenn staatliche Gelder dazu beitragen würden, "dass solche Parteien in unsere Parlamente einziehen können".

VGH Kassel erklärte Ausschluss der Büdinger NPD-Fraktion von Fraktionszuwendungen für unwirksam

Für Aufsehen hatte jüngst die hessische Stadt Büdingen gesorgt. Sie hatte Ende Januar 2017 in einem bundesweit wohl einmaligen Schritt verfügt, dass "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den Zahlungen ausgenommen sein sollen. Dagegen klagte die NPD – und bekam vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen in Kassel Recht. Aus Sicht der Richter verstößt die Satzungsänderung gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch in die Ausübung des freien Mandats eingegriffen werde. Dazu sagte Oppermann, das Urteil zeige, dass die Politik dafür sorgen müsse, "dass Parteien, die die Menschenwürde und freiheitliche Grundordnung missachten, nicht vom Staat finanziert werden".

Redaktion beck-aktuell, 7. April 2017 (dpa).