Verbände regen Forschungsgutachten an
Die Verbände – der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Mieterbund – weisen darauf hin, dass die Parteien im Koalitionsvertrag die Reform des WEG sowie seine Harmonisierung mit dem Mietrecht verankert haben. Sie regen an, frühzeitig in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine erfolgreiche WEG-Novelle zu legen. Sie empfehlen die Vergabe eines Forschungsgutachtens, das in einem überschaubaren Zeitraum den Reformbedarf ermittelt. Ein erstes Rechtsgutachten zur "Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht" liege seit 2014 vor. Weitere reformbedürftige Paragrafen hätten verschiedene Arbeitsgruppen bereits sachlich fundiert ermittelt.
DAV-Präsident: Keine kleinteilige Lösung
"Wir brauchen keine kleinteilige Lösung durch die Reparatur einzelner auslegungsbedürftiger Paragraphen. Wir brauchen echte Reformen, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientieren. Dabei ist Augenmaß gefragt. Eine Reform, der eine Prüfung vorangestellt werden muss, muss sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auf der einen aber auch an denen der Immobilienverwalter auf der anderen Seite orientieren. Wir brauchen daher aus einem Guss eine Reform all derjenigen Regelungen, die sich in der Praxis als untauglich erwiesen haben, um die Probleme des Wohnungseigentumsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete zu lösen. Insoweit brauchen wir eine echte WEG-Novelle", unterstreicht DAV-Präsident Ulrich Schellenberg.
Gerichtsbarkeit entlasten und Energieeinsparpotentiale heben
Deutsche Gerichte beschäftigten sich mittlerweile jedes Jahr mit über 260.000 Verfahren zum Wohnungseigentums- und Wohnraummietrecht, schreiben die Verbände weiter. Das entspreche rund 25 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland. Eine umfassende Reform würde nicht nur die Gerichtsbarkeit erheblich entlasten, sondern auch zur Entbürokratisierung sowie zum Verbraucherschutz beitragen. Zum anderen herrsche bei Verwaltungsunternehmen, Wohnungseigentümern und Mietern eine große Verunsicherung über die Auslegung von WEG und Mietrecht. Das führe neben dem hohen Aufkommen an Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern, Eigentümern und Immobilienverwaltungen auch zu einem Wohnungsbestand in Eigentümergemeinschaften, in dem erhebliche Energieeinsparpotentiale brachlägen oder wichtige Modernisierungsmaßnahmen unterblieben. Denn Unsicherheiten bei Abgrenzungsfragen konterkarierten die nicht zuletzt von der Bundesregierung formulierten Ziele an die energetische Optimierung des Gebäudebestands.