Verbände fordern rasche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Mehrere Verbände, darunter der Deutsche Anwaltverein (DAV), drängen in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf eine rasche Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Dies geht aus einer Pressemitteilung des DAV vom 26.04.2018 hervor. Sie fordern eine grundlegende Überarbeitung, um ein zeitgemäßes und den gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasstes Regelwerk schaffen.

Verbände regen Forschungsgutachten an

Die Verbände – der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Mieterbund – weisen darauf hin, dass die Parteien im Koalitionsvertrag die Reform des WEG sowie seine Harmonisierung mit dem Mietrecht verankert haben. Sie regen an, frühzeitig in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine erfolgreiche WEG-Novelle zu legen. Sie empfehlen die Vergabe eines Forschungsgutachtens, das in einem überschaubaren Zeitraum den Reformbedarf ermittelt. Ein erstes Rechtsgutachten zur "Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht" liege seit 2014 vor. Weitere reformbedürftige Paragrafen hätten verschiedene Arbeitsgruppen bereits sachlich fundiert ermittelt.

DAV-Präsident: Keine kleinteilige Lösung

"Wir brauchen keine kleinteilige Lösung durch die Reparatur einzelner auslegungsbedürftiger Paragraphen. Wir brauchen echte Reformen, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientieren. Dabei ist Augenmaß gefragt. Eine Reform, der eine Prüfung vorangestellt werden muss, muss sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auf der einen aber auch an denen der Immobilienverwalter auf der anderen Seite orientieren. Wir brauchen daher aus einem Guss eine Reform all derjenigen Regelungen, die sich in der Praxis als untauglich erwiesen haben, um die Probleme des Wohnungseigentumsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete zu lösen. Insoweit brauchen wir eine echte WEG-Novelle", unterstreicht DAV-Präsident Ulrich Schellenberg.

Gerichtsbarkeit entlasten und Energieeinsparpotentiale heben

Deutsche Gerichte beschäftigten sich mittler­weile jedes Jahr mit über 260.000 Verfahren zum Wohnungs­ei­gentums- und Wohnraum­miet­recht, schreiben die Verbände weiter. Das entspreche rund 25 Prozent aller Zivilpro­zesse in Deutschland. Eine umfas­sende Reform würde nicht nur die Gerichts­barkeit erheblich entlasten, sondern auch zur Entbürokra­ti­sierung sowie zum Verbraucherschutz beitragen. Zum anderen herrsche bei Verwal­tungs­un­ternehmen, Wohnungs­eigentümern und Mietern eine große Verun­si­cherung über die Auslegung von WEG und Mietrecht. Das führe neben dem hohen Aufkommen an Rechtss­trei­tig­keiten zwischen Mietern, Eigentümern und Immobi­li­en­ver­wal­tungen auch zu einem Wohnungsbestand in Eigentümerge­mein­schaften, in dem erheb­liche Energie­ein­spar­po­tentiale brach­lägen oder wichtige Modernisierungsmaßnahmen unter­blieben. Denn Unsicher­heiten bei Abgren­zungs­fragen konter­ka­rierten die nicht zuletzt von der Bundes­re­gierung formu­lierten Ziele an die energe­tische Optimierung des Gebäudebe­stands.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2018.