Spähaffäre bei der "taz" juristisch geklärt – Geldstrafe für Ex-Redakteur

Die sogenannte Keylogger-Affäre bei der Berliner "tageszeitung" (taz) hat ein juristisches Ende gefunden. Der ehemalige "taz"-Redakteur, der die Computer von Kollegen, überwiegend Frauen, mithilfe eines Keyloggers ausspioniert hatte, ist rechtskräftig verurteilt. "Er hat keinen Einspruch eingelegt", sagte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte am 17.02.2017. Damit habe er den Strafbefehl des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten akzeptiert. Danach muss er 160 Tagessätze zu 40 Euro zahlen. Wie die "taz" mitteilte, hat er mehr als ein Jahr lang einen Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, eingesetzt und damit Daten an Computern von Kollegen abgefangen.

Verurteilter hat sich nach Südostasien abgesetzt

Auf diese Weise sei er auch an Passwörter gekommen, mit denen er sich in fremde Accounts einloggen konnte. Vor zwei Jahren sei er in der Redaktion dabei erwischt worden, wie er den Stick von einem Rechner entfernt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn im Herbst 2016 wegen Abfangens und Ausspähens von Daten in 14 Fällen angeklagt. Nach Angaben der Zeitung erschien er zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Januar 2017 nicht. Daraufhin verhängte das Gericht den Strafbefehl. Der betreffende Ex-Mitarbeiter hat keine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben. Bereits nach seinem Auffliegen hat er sich der Zeitung zufolge in ein Land in Südostasien abgesetzt, das mit Deutschland kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen hat.

AG Berlin-Tiergarten

Redaktion beck-aktuell, 20. Februar 2017 (dpa).