Sachsens Richter fordern zügige Anpassung ihrer Besoldung an Tarifergebnis des öffentliches Dienstes

Der Sächsische Richterverein (SRV) fordert die Staatsregierung auf, das jüngste Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder zügig zeit- und wirkungsgleich für die Beamten und Richter in Sachsen zu übernehmen. Angesichts der zuletzt gestiegenen Teuerungsrate sei der Abschluss ohnehin kaum mehr als der Inflationsausgleich und bleibe auch hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung in Sachsen im Jahr 2016 zurück, betont der Landesvorsitzende des SRV Reinhard Schade.

Hintergrund: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bekommen mehr Gehalt

Am Wochenende vom 18./19.02.2017 haben sich die Länder und die Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geeinigt. Danach erhalten die Beschäftigten rückwirkend zum 01.01.2017 2% und zum 01.01.2018 nochmals 2,35% mehr Gehalt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2015 entschieden, dass sich die Entwicklung der Besoldung von Beamten und Richtern an der Tarifentwicklung zu orientieren hat und Abweichungen einer besonderen Begründung bedürfen.

SRV sieht Forderung auch durch Jahresteuerung in Sachsen bestätigt

Der SRV untermauert seine Forderung mit Angaben des Statistischen Landesamtes vom 30.01.2017. Danach habe die Jahresteuerung im Januar 2017 bei 2,3% gelegen. Nach dem Statistischen Bericht über Verdienste und Arbeitszeiten in Sachsen III. Quartal 2016, Tabelle 1 Seite 6 seien die Bruttomonatsverdienste aller Vollzeitbeschäftigten in Sachsen in den drei ersten Quartalen 2016 gegenüber dem Gesamtjahr 2015 um 2,7% gestiegen.

Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2017.