Richterbund: Geplante Fluggastdaten-Verarbeitung rechtsstaatlich bedenklich

Der Deutsche Richterbund lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten wegen rechtsstaatlicher Bedenken ab. Die anlassunabhängige Erhebung und Verarbeitung sämtlicher Fluggastdaten verletze in eklatanter Weise die Persönlichkeitsrechte aller Flugreisenden, betont er in seiner Stellungnahme zum Fluggastdatengesetz, mit dem europäische Vorgaben umgesetzt werden sollen.

Mangelnde justizielle Einbindung und Kontrolle des Datenaustauschs moniert

So seien die Anlasstaten für die Verarbeitung der Daten zu weit und unbestimmt formuliert, erläutert der DRB. Darüber hinaus sehe der Gesetzentwurf einen Datenaustausch mit anderen Stellen und Ländern zum großen Teil ohne justizielle Einbindung und Kontrolle vor. An verschiedenen Stellen würden die Vorgaben der EU-Richtlinie nicht eingehalten.

Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig

Einer Verhältnismäßigkeitsprüfung halte der Gesetzentwurf unter Abwägung der betroffenen Persönlichkeitsrechte der Fluggäste, den hohen öffentlichen wie privaten Kosten der Maßnahme sowie der fraglichen Effektivität der Fluggastdatenverarbeitung nicht stand.

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2016.