Deutsch-französischer Austausch in Juristenausbildung wird weiter ausgebaut

Nach der Entscheidung Großbritanniens, die Europäische Union zu verlassen, will Frankreich den gemeinsamen Rechts- und Wirtschaftsmarkt mit Deutschland ausbauen und angehende französische Anwälte im deutschen Recht ausbilden lassen. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat am 22.02.2017 in Paris gemeinsam mit dem Präsidenten der Pariser Rechtsanwaltskammer, Bâtonnier Frédéric Sicard, eine Absichtserklärung über die Verstärkung des deutsch-französischen Austauschs in der Juristenausbildung unterzeichnet.

Programm soll 2017 starten

Das nordrhein-westfälische Justizministerium vermittelt seit 1961 im Rahmen seines Frankreichprogramms Rechtsreferendare aus ganz Deutschland in französische Ausbildungsstellen und führt zweimal jährlich in Paris für jeweils eine Woche das sogenannte Frankreichseminar durch. Rund 2.000 deutsche Referendare haben bisher am Frankreichprogramm teilgenommen, das eine theoretische Einführung in das französische Rechtswesen und in die französische Rechtssprache ermöglicht. Ab Oktober 2017 sollen nun auch angehende französische Anwälte Grundkenntnisse des deutschen Rechts in Nordrhein-Westfalen erwerben und in Ausbildungsstellen bei Rechtsanwälten vermittelt werden.

Grenzüberschreitender Handel erweitert

Die Kenntnis des deutschen Rechts sei für Anwälte in Frankreich heute wichtiger als je zuvor, betonte Kutschaty. Die Pariser Anwaltskammer setze bei der Ausbildung seines juristischen Nachwuchses auf Nordrhein-Westfalen. Frankreich sei für NRW der weltweit drittwichtigste Einfuhr- und Absatzmarkt. Die Kenntnisse beider Rechtsordnungen durch Wirtschaftsjuristen erleichtere den grenzüberschreitenden Handel.

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2017.