Programm soll 2017 starten
Das nordrhein-westfälische Justizministerium vermittelt seit 1961 im Rahmen seines Frankreichprogramms Rechtsreferendare aus ganz Deutschland in französische Ausbildungsstellen und führt zweimal jährlich in Paris für jeweils eine Woche das sogenannte Frankreichseminar durch. Rund 2.000 deutsche Referendare haben bisher am Frankreichprogramm teilgenommen, das eine theoretische Einführung in das französische Rechtswesen und in die französische Rechtssprache ermöglicht. Ab Oktober 2017 sollen nun auch angehende französische Anwälte Grundkenntnisse des deutschen Rechts in Nordrhein-Westfalen erwerben und in Ausbildungsstellen bei Rechtsanwälten vermittelt werden.
Grenzüberschreitender Handel erweitert
Die Kenntnis des deutschen Rechts sei für Anwälte in Frankreich heute wichtiger als je zuvor, betonte Kutschaty. Die Pariser Anwaltskammer setze bei der Ausbildung seines juristischen Nachwuchses auf Nordrhein-Westfalen. Frankreich sei für NRW der weltweit drittwichtigste Einfuhr- und Absatzmarkt. Die Kenntnisse beider Rechtsordnungen durch Wirtschaftsjuristen erleichtere den grenzüberschreitenden Handel.