OVG Saarlouis: Bebauungsplan "Enklerplatz" der Kreisstadt Homburg wirksam

Der Bebauungsplan "Enklerplatz" der Kreisstadt Homburg, der ein Sondergebiet für ein "Einkaufszentrum" mit einer Verkaufsfläche von maximal 16.500 Quadratmetern festsetzt, ist wirksam. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis mit Urteil vom 07.02.2019 entschieden und einen Normenkontrollantrag der Mittelstadt St. Ingbert, die nachteilige Auswirkungen auf den Einzelhandel in ihrem Stadtgebiet befürchtete, zurückgewiesen (Az.: 2 C 629/17).

Sondergebiet für "Einkaufszentrum" festgesetzt

Der Bebauungsplan setzt im Süden des circa 4,1 Hektar großen Plangebiets auf dem bisher in weiten Teilen baufreien und aktuell als Parkplatz genutzten "Enklerplatz" ein Sondergebiet für ein "Einkaufszentrum" mit einer Verkaufsfläche von maximal 16.500 Quadratmetern fest. Für einzeln aufgeführte Sortimentsgruppen dürfen bestimmte Obergrenzen für Verkaufsflächen nicht überschritten werden.

Nachteilige Auswirkungen für Einzelhandel befürchtet

Die Mittelstadt St. Ingbert befürchtet aufgrund des Kaufkraftabflusses nachteilige Auswirkungen auf den Einzelhandel in ihrem Stadtgebiet bei Realisierung des geplanten großflächigen Einzelhandelsbetriebs und hat eine Verletzung des sogenannten interkommunalen Abstimmungsgebots geltend gemacht.

OVG: Zumutbarkeitsschwelle nicht überschritten - Einkaufszentrum raumverträglich

Laut OVG ist die Entscheidung der Kreisstadt Homburg, an der Realisierung des großflächigen Vorhabens festzuhalten, rechtlich nicht zu beanstanden, weil die prognostizierten Auswirkungen nicht die Schwelle des für die Mittelstadt St. Ingbert Zumutbaren überschreiten würden. Die im Bebauungsplan festgelegte Größe von 16.500 Quadratmetern Verkaufsfläche im Zusammenhang mit der ebenfalls festgesetzten Sortimentierung sei von der Landesplanungsbehörde als raumverträglich festgestellt worden. Auf der Grundlage der tragfähigen fachgutachterlichen Stellungnahmen seien funktionsbeeinträchtigende negative Auswirkungen zu Lasten der Mittelstadt St. Ingbert nicht festzustellen. Im Hinblick auf den zu erwartenden Kaufkraftabfluss legten aktuelle Stellungnahmen nahe, dass die Rentabilität "klassischer" Einkaufszentren wegen der veränderten Markt- und Konkurrenzsituation, vor allem mit Blick auf den Internethandel, deutlich geringer einzustufen sei als von der Mittelstadt St. Ingbert befürchtet, so das OVG.

OVG Saarlouis, Urteil vom 07.02.2019 - 2 C 629/17

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2019.