OVG Bremen: Deutsche Fußball Liga verliert im Kostenstreit gegen Bremen

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) grundsätzlich für rechtens erklärt. Damit darf die Hansestadt den Verband an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Die DFL hatte sich im Mai 2017 vor dem Verwaltungsgericht Bremen mit einer Klage gegen einen Gebührenbescheid durchgesetzt. Dieses Urteil wurde am 21.02.2018 im Berufungsverfahren kassiert (Az.: 2 LC 139/17).

Revision zugelassen

Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei. Voraussichtlich geht der Streit nun vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter. Die Revision wurde zugelassen. Die DFL kündigte auch umgehend an, Revision einlegen zu wollen.

DFL moniert Privatisierung des Kampfes gegen Gewalt

"Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze", sagte Liga-Präsident Reinhard Rauball. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sei Kernaufgabe des Staates. Ähnlich äußerte sich auch DFB-Präsident Reinhard Grindel: "Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäter, die die Plattform des Fußballs ausnutzen. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei."

Kosten entsprechen der erbrachten öffentlichen Leistung

Die Richterin und OVG-Präsidentin Ilsemarie Meyer ließ indes in ihrer über einstündigen Urteilsbegründung keinen Zweifel, dass die Forderungen Bremens nach einer Kostenbeteiligung rechtmäßig sind. Die Höhe der Kosten sei nicht zu beanstanden. "Die Kosten sind zwar erheblich, aber sie entsprechen der erbrachten öffentlichen Leistung", betonte sie. Auch sei die DFL als Mitveranstalter zu sehen. Bremen dürfe sie deshalb zu den Gebühren heranziehen. Verstöße gegen das Grundgesetz seien nicht gegeben.

Erhebliche Mehrkosten wegen potentieller Fankrawalle

Der Streit zwischen Bremen und der Fußball Liga dreht sich um die Frage, ob der Profifußball an den Kosten für polizeiliche Mehrkosten bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen beteiligt werden darf. Bei solchen Spielen – wie etwa dem am 24.02.2018 in Bremen ausgetragenen Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV – entstehen angesichts potenzieller Fankrawalle erhebliche Mehrkosten für verstärkte Polizeieinsätze.

Polizei verschickt seit 2015 Gebührenbescheide

Die Bremer Polizei schickt seit 2015 regelmäßig Gebührenbescheide an die DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbandes führt, dem die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. und 2. Bundesliga angehören. Inzwischen sind für mehrere Spiele rund zwei Millionen Euro aufgelaufen. Vor Gericht ging es exemplarisch um die Partie Werder – HSV vom 19.04.2015. Nach dieser Partie landete aus Bremen eine Gebührenrechnung von über 425.000 Euro für polizeiliche Mehrkosten im DFL-Briefkasten.

OVG Bremen, Urteil vom 21.02.2018 - 2 LC 139/17

Redaktion beck-aktuell, 21. Februar 2018 (dpa).