"Nahezu identische" Nachahmung
Der DFB sah in der Verkaufsaktion unlauteren Wettbewerb. Das sah auch das Gericht so, denn die T-Shirts seien "nahezu identisch nachgeahmt" worden. Real muss es daher künftig unterlassen, die kurzärmligen Trikots zu verkaufen, und den bisher entstandenen und noch anfallenden Schaden ersetzen. Das Original-Retro-Shirt des DFB war zwischen 2004 und 2014 für je knapp 30 Euro insgesamt mehr als 300.000 Mal verkauft worden - ein Verkaufsschlager. Das Real-Shirt hingegen wurde für nur knapp zehn Euro angeboten.
Markenrechtliche Klage des DFB noch nicht entschieden
Der Streit ist damit noch nicht zu Ende. Der DFB hatte nicht nur wettbewerbsrechtlich gegen die Shirts, sondern auch markenrechtlich gegen die Trikots sowie gegen Automatten mit dem Adlerlogo geklagt.
Real stellte im Gegenzug Anträge auf Löschung der Adlermarke
Das OLG setzte das Verfahren in dieser Hinsicht aus, bis das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und das Deutsche Patent- und Markenamt über den Markenschutz des DFB-Logos entschieden haben. Real hat dort Anträge auf Löschung des DFB-Markenschutzes gestellt. Begründung: Der Fußballbund hätte das Adlersymbol nicht schützen lassen dürfen, da es den Bundesadler als Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland nachahme.