OLG Frankfurt a. M.: Vormund muss vor Gericht gegen Mündel aussagen

Ein gesetzlicher Vormund muss in einem Strafprozess gegen sein Mündel aussagen. Er dürfe die Aussage nicht verweigern, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am 17.01.2017 bekannt gewordenen Beschluss. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das gegen eine Rechtsanwältin ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt hatte.

OLG: Kein Aussageverweigerungsrecht für als Vormund tätigen Anwalt

Nach dem OLG-Beschluss steht ein Aussageverweigerungsrecht lediglich Verwandten und Schwägern sowie Pfarrern und Rechtsanwälten bei der Ausübung ihres Berufes zu. Die Anwältin sei allerdings nicht als Verteidigerin, sondern als Vormund des Jugendlichen tätig geworden, so das OLG.

Mündel unter Mordanklage – Anwältin soll als Zeugin vernommen werden

Die Anwältin war im Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung in einem Frankfurter Hotel zum Vormund eines 16 Jahre alten Angeklagten bestellt worden. Der Jugendliche ist zusammen mit vier Familienmitgliedern des gemeinschaftlichen Mordes an einer Verwandten angeklagt. In der Hauptverhandlung sollte die Anwältin als Zeugin vernommen werden. Dabei ging es um den Inhalt ihrer Gespräche mit dem Jugendlichen sowie um seine Aussage bei der Polizei.

Anwältin verweigert Aussage

Die Zeugin verweigerte jedoch die Aussage und begründete dies mit dem besonderen Vertrauensverhältnis, das sie zu dem Mündel aufgebaut habe. Gegen das Ordnungsgeld legte sie Beschwerde beim OLG ein.

OLG Frankfurt a. M. - 2 Ws 119/16

Redaktion beck-aktuell, 18. Januar 2017 (dpa).