OLG Frankfurt am Main: Schweizer wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu knapp zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen heute 54-jährigen Schweizer Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt (Urteil vom 09.11.2017, Az.: 4-3 StE 2/17 - 2 - 1/17). Der Mann hatte für den Schweizer Nachrichtendienst persönliche Daten über deutsche Steuerfahnder beschafft und versucht, eine Informationsquelle in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung zu platzieren. Hintergrund war der Ankauf sogenannter Steuer-CDs. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Angeklagter beschaffte Informationen über deutsche Steuerfahnder

Der Angeklagte arbeitete mit dem Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zusammen und beschaffte gegen Honorar über eine deutsche Sicherheitsberatungsfirma persönliche Daten (fehlende Namensbestandteile, Geburtsdaten, Privatadressen und private Telefonnummern) über drei deutsche Steuerfahnder und einen Notar, die aus Sicht des NDB in den Ankauf sogenannter Steuer-CDs durch die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung involviert waren. Die beschafften Informationen flossen in Festnahmebefehle ein, die die Schweizer Bundesanwaltschaft gegen die drei deutschen Steuerfahnder wegen des Vorwurfs der Gehilfenschaft zum wirtschaftlichen Nachrichtendienst sowie der Verletzung des Bankgeheimnisses erließ.

Versuch der Informantengewinnung in nordrhein-westfälischer Finanzverwaltung

Darüber hinaus versuchte der Angeklagte gegen Honorar, unter Zuhilfenahme der deutschen Sicherheitsberatungsfirma eine Quelle in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung zu platzieren, um an Informationen über die Vorgehensweise der Steuerfahnder beim Ankauf der Steuer-CDs zu gelangen. Nach den Feststellungen des OLG gelang es dem Sicherheitsberatungsunternehmen aber nicht, einen Mitarbeiter der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung als Informanten zu gewinnen.

Urteil erging nach Verfahrensverständigung

Das OLG hat den Angeklagten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Angeklagte muss außerdem als Bewährungsauflage einschließlich eines eingezogenen Betrages von 25.000 Euro insgesamt 40.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Urteil erging auf Basis einer Verfahrensverständigung, nachdem der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte.

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2017.