Gesetzliche Frist zur Einreichung von Beschwerden abgelaufen
Lediglich im Rahmen der noch vom Senat zu treffenden Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, kann der Aspekt der Rechtmäßigkeit der Erlaubnis noch eine Rolle spielen. Mit dieser Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts in den kommenden Wochen zu rechnen. Die gesetzliche Frist zur Einreichung von Beschwerden gegen die Ministererlaubnis ist abgelaufen. Neue Beschwerdeverfahren Dritter dürften daher nicht mehr zulässig sein. Der in der gleichen Sache im Eilverfahren ergangene Beschluss, mit dem der Senat die Ministererlaubnis zunächst außer Kraft gesetzt hat (VI - Kart 3/16 (V)), ist durch die Rücknahme der Beschwerden im Hauptsacheverfahren gegenstandlos geworden.
Gabriel bestätigt Geltung der Ministererlaubnis
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) äußerte sich wie folgt: "Die Ministererlaubnis gilt. Die mehr als 15.000 Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kaiser's Tengelmann sowie die Arbeitnehmerrechte sind damit gesichert. Das ist eine sehr gute Nachricht, auf die die Verkäuferinnen, Fleischer, Lagerarbeiter und Logistiker über zwei Jahre warten mussten. Ich freue mich sehr, dass wir ihnen diese Sorge nehmen und heute bestätigen können, dass ihre Arbeitsplätze nun gesichert sind."