OLG Düsseldorf: Jugendstrafe wegen IS-Mitgliedschaft

Wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat“ (IS) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den mittlerweile 19-jährigen Deutschen Hossam A. nach §§ 129a Abs. 1, 129b Abs. 1 StGB zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das OLG hat die erkannte Jugendstrafe für erzieherisch unbedingt erforderlich gehalten, um auf den Angeklagten und dessen zukünftige straffreie Lebensführung einzuwirken (Urteil vom 29.03.2017, Az.: III – 6 StS 6/16, nicht rechtskräftig).

Aufenthalt in Syrien zwecks Ausbildung beim IS

Zur Überzeugung des OLG hat sich der im Tatzeitraum 17-jährige Hossam A. von August 2014 bis März 2015 in Syrien aufgehalten und sich dort der terroristischen Vereinigung IS als Mitglied angeschlossen. Nach seinem Aufenthalt in zwei Ausbildungslagern übernahm er Wachdienste an unterschiedlichen Orten und war einmal anlässlich eines Kampfeinsatzes Teil einer Nachhut. Im Rahmen der an elf Sitzungstagen durchgeführten Hauptverhandlung hat der Senat 18 Zeugen und zwei Sachverständige gehört. Der Angeklagte hat sich weitgehend geständig eingelassen.

Amtsgericht gab Fall an OLG ab

Die Hauptverhandlung gegen Hossam A. wurde zunächst vor dem Jugendschöffengericht des AG Düsseldorf wegen der ihm in Syrien erteilten Waffenausbildung eröffnet und verhandelt. Aufgrund des Ergebnisses der einige Hauptverhandlungstage lang durchgeführten Beweisaufnahme sah das AG jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür, dass auch eine Verurteilung des Angeklagten wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Betracht kommt. Das Verfahren wurde daher an das für diesen Tatvorwurf ausschließlich zuständige OLG Düsseldorf abgegeben.

Redaktion beck-aktuell, 30. März 2017.