OLG Celle: Kein Haftaufschub für früheren SS-Mann Gröning

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning ist haftfähig. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und die sofortige Beschwerde Grönings gegen die Ablehnung eines Vollstreckungsaufschubs zurückgewiesen. Der 96-jährige war am 15.07.2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dreihunderttausend rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Gröning hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben (Az.: 3 Ws 491/17).

Hohes Alter steht Vollzugstauglichkeit nicht entgegen

Das OLG Celle geht auf der Basis eingeholter Sachverständigengutachten davon aus, dass der Verurteilte trotz seines hohen Alters vollzugstauglich ist. Es verstoße auch nicht gegen Grundrechte des Verurteilten, ihn in den Strafvollzug aufzunehmen. Bei Abwägung der Rechte des Verurteilten mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit überwiege letzteres. Es sei die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen zu schützen und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten zu gewährleisten. Den besonderen Bedürfnissen Grönings aufgrund seines hohen Alters könne durch entsprechende Vorsorge im Vollzug Rechnung getragen werden.

OLG Celle, Beschluss vom 29.11.2017 - 3 Ws 491/17

Redaktion beck-aktuell, 29. November 2017.