Oberstes Verwaltungsgericht Polens erkennt lesbisches Paar als Eltern an

Polnische Behörden dürfen die Eintragung eines lesbischen Paares als Eltern in die Geburtsurkunde ihres Kindes nicht verweigern. Zu diesem Ergebnis kam das Oberste Verwaltungsgericht Polens in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, von dem Beobachtern und Medien zufolge Signalwirkung ausgeht.

Kind in Großbritannien in Ehe zweier Polinnen geboren

Das Kind war in Großbritannien in der dort anerkannten Ehe zweier Polinnen geboren worden. 2015 beantragte die Mutter in Polen die Übertragung der britischen Geburtsurkunde in das polnische Geburtenregister. Dies ist in Polen erforderlich für die Ausstellung von Ausweispapieren für das Kind. Das Kind hat die polnische Staatsbürgerschaft.

Polnische Behörden lehnten Anerkennung unter Verweis auf Rechtslage in Polen ab

Polnische Verwaltungsbehörden hatten die Eintragung des Ehepaares als Eltern des Kindes bislang abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass Urkunden nach polnischem Recht die Eintragung von zwei Frauen als Vater und Mutter nicht vorsehen. In Polen werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt.

Polen verweigerte Zustimmung zu Erklärung gegen anhaltende Diskriminierung Homosexueller

Ebenfalls am 11.10.2018 hatte Polen als einziges Land eine geplante Erklärung der EU-Justizminister nicht mitgetragen, welche die anhaltende Diskriminierung von Schwulen und Lesben beklagte. Polens Regierung befindet sich derzeit mit der Europäischen Kommission in Konflikt über den Umbau der polnischen Justiz, der Kritikern zufolge die Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet.

Redaktion beck-aktuell, 15. Oktober 2018 (dpa).