Muižnieks: Familiennachzug juristisch brisantes Thema
Die Beschränkung des Familiennachzugs sei "ungeheuer kontraproduktiv", erklärte der Menschenrechtler. Wer sich ständig Sorgen über seine Angehörigen mache, könne nicht langfristig über seine Zukunft und ein neues Leben in einer fremden Gesellschaft nachdenken. Juristisch sei dies "eines der brisantesten Themen der nächsten Jahre", sagte Muižnieks mit Blick auf sein Gutachten. Er wolle damit auch potenzielle Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen.
Familiennachzug in Deutschland seit März 2016 beschränkt
In Deutschland wurde der Familiennachzug durch das im März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II für Menschen, die nur einen "subsidiären Schutz" genießen, für zwei Jahre ausgesetzt. Betroffen sind davon alle, die kein Asyl erhalten und keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen. Der Menschenrechtskommissar hält diese Differenzierung - wie sie auch andere europäische Länder kennen - für nicht gerechtfertigt.