Mehr Rente ab Juli 2018

Die gesetzlichen Renten steigen zum 01.07.2018 im Westen um 3,22% und im Osten um 3,37%. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, hat das Bundeskabinett am 25.04.2018 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 beschlossen. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 95,8% des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,7%).

Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes kommen zur Anwendung

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Neu in der diesjährigen Anpassung ist, dass in diesem Jahr für die neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes greifen, wonach der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen ist, dass er 95,8% des Westwerts erreicht. Kommt es unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern in der Anpassungsformel jedoch zu einem günstigeren Ergebnis, wird dieses angewendet. Das ist nach Mitteilung des Ministeriums in 2018 der Fall, denn der mit der Lohnentwicklung berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) falle um einen Cent höher aus.

Einheitlicher Rentenwert spätestens ab 2024

Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 01.07.2024 100% erreichen wird, sodass ab dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird. Sofern die Lohnentwicklung in den neuen Ländern positiver ausfällt, könnte dies aber schon früher der Fall sein, betonte das Ministerium. Steigende Löhne und ein hoher Beschäftigungsstand sorgten weiterhin für eine gute Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung.

Redaktion beck-aktuell, 25. April 2018.