Erste Lesung: Neues Gesetz soll besser vor Wohnungseinbrüchen schützen

Mit härteren Strafen, besseren Aufklärungsquoten und mehr Prävention will die Bundesregierung die enorm hohe Zahl der Wohnungseinbrüche deutlich senken. Es gehe um einen "klugen Mix" von Maßnahmen, um die Menschen vor dem "Eindringen in ihre absolute Intimsphäre" und vor materiellen Schäden zu schützen, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am 19.05.2017 bei der ersten Lesung seines Gesetzentwurfs im Bundestag. Sonst verstärke sich in der Bevölkerung das Gefühl, "nicht einmal in den eigenen vier Wänden sicher" zu sein.

Minder schwerer Fall wird abgeschafft

Nach den Reformplänen der Koalition soll Wohnungseinbruchsdiebstahl künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden. Bislang sind sechs Monate bis zehn Jahre vorgesehen, in "minder schweren Fällen" drei Monate bis fünf Jahre. Solche minder schweren Fälle soll es bei Einbrüchen in Privatwohnungen künftig aber nicht mehr geben.

Mehr Aufklärung durch eine bessere Ausstattung

Union und SPD erhoffen sich neben der abschreckenden Wirkung durch höhere Strafen auch mehr Aufklärung durch eine bessere Ausstattung und zusätzliche Ermittlungsinstrumente für die Polizei. Die Aufklärungsquote lag im Vorjahr bei 16,9%. Bisher könnten also "mehr als 80% der Täter ihr Unwesen weitertreiben", sagte Maas. So soll auch die Abfrage von Handy-Standortdaten möglich sein, um die oft bandenmäßig organisierten Einbrecher zu erwischen. Der Minister appellierte zudem an Hauseigentümer und Vermieter, ihre Gebäude und Mieter besser durch vorbeugende Maßnahmen gegen Einbruch zu schützen.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017 (dpa).