LG Mosbach: Gericht verbietet vorerst Apothekenautomaten von DocMorris

Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten in Hüffenhardt in Baden-Württemberg hat der Arzneimittel-Versandhändler DocMorris vorerst eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht in Mosbach habe dem Unternehmen den Betrieb vorläufig untersagt, teilte eine Justizsprecherin am 14.06.2017 mit. Es folgte damit einem Antrag des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, der das Gerät als wettbewerbswidrig ansieht. DocMorris argumentiert hingegen, es gehe um legitimen Versandhandel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verkauf von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

DocMorris verkauft in dem rund 2.000 Einwohner großen Ort Hüffenhardt im Neckar-Odenwald-Kreis nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel über den Automaten. Dazu geben Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wird per Videochat.

Unternehmen will weitere Schritte prüfen

DocMorris will die schriftliche Urteilsbegründung intensiv prüfen und dann weitere Schritte planen, wie etwa eine Berufung, wie ein Sprecher des Unternehmens am 15.06.2017 sagte. "Wir werden weiter, auch mit rechtlichen Mitteln, dafür kämpfen, die Einwohner der Gemeinde Hüffenhardt wohnortnah und kompetent versorgen zu können."

Gericht sieht keine Parallele zum Versandhandel

Das Gericht sieht den Automaten-Betrieb als unzulässig an. Allein der Umstand, dass die Arzneimittel über ein Videoterminal angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zu einer Bestellung über den Versandhandel, hieß es. Vielmehr erhalte ein Kunde das Medikament – wie in einer Apotheke – direkt. Und ebenfalls wie in einer Apotheke müsse ein Kunde dazu vor Ort in Hüffenhardt sein. Dies seien deutliche Unterschiede zum Versandhandel. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.

DocMorris: Situation der Einwohner Hüffenhardts wird erschwert

"Wir hatten uns eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts erhofft", teilte DocMorris mit. "Das Urteil erschwert es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen", sagte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens Olaf Heinrich.

Landesapothekerverband lobt Urteil

Der Landesapothekerverband begrüßte die Entscheidung indes. "Was dort als verlängerter Arm eines zulässigen Versandhandels ausgegeben werden sollte, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage", sagte Geschäftsführerin Ina Hofferberth. Sie rechnet damit, dass DocMorris Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen wird.

LG Mosbach, Urteil vom 14.06.2017

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2017 (dpa).