LG Hamburg: RTL darf "Team Wallraff"-Sendung zu Klinik des Helios-Konzerns nicht erneut ausstrahlen

Im Streit um eine Krankenhaus-Reportage in der RTL-Reihe "Team Wallraff - Reporter undercover" hat das Hamburger Landgericht der Klage einer Klinik des Helios-Konzerns stattgegeben. Die RTL Television GmbH und die Produktionsfirma InfoNetwork dürfen das mit versteckter Kamera in dem Krankenhaus aufgenommene Filmmaterial nicht erneut veröffentlichen oder verbreiten, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer, am 23.06.2017 in der Urteilsverkündung. Die RTL-Reihe mit Aushängeschild Günter Wallraff hat sich zum Ziel gesetzt, mit versteckter Kamera Missstände in Unternehmen oder anderen Einrichtungen offenzulegen (Az.: 324 O 352/16).

RTL kündigt Berufung an

Der Klage sei damit in vollem Umfang stattgegeben worden, sagte Käfer. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. RTL kündigte an, in die Berufung zu gehen. "Wir nehmen das Urteil des Landgerichts Hamburg im Rechtsstreit zwischen Helios und RTL zur Kenntnis und weisen darauf hin, dass wir dessen ungeachtet eine andere Rechtsauffassung haben", sagte RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer. "Da wir von der Rechtmäßigkeit unserer journalistischen Arbeit überzeugt sind, werden wir in die nächst höhere Instanz gehen und weiter selbstbewusst für unsere Sache streiten."

Heimliche Aufnahmen in einer Wiesbadener Klinik

Für den Beitrag "Katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern" hatte das "Team Wallraff" in einer Wiesbadener Klinik des Helios-Konzerns gefilmt. Die Sendung war im Januar 2016 auf RTL zu sehen. In einer ersten Stellungnahme nach der Ausstrahlung hatte die Klinik Missstände eingeräumt und diese mit dem damals noch laufenden Integrationsprozess des Krankenhauses in den Helios-Konzern begründet.

Journalist Wallraff wurde durch Undercover-Recherchen bekannt

Undercover-Recherchen hatten den Kölner Journalisten Günter Wallraff in den 70er und 80er Jahren berühmt gemacht. Der 74-Jährige ist Teil des "Teams Wallraff".

LG Hamburg, Urteil vom 23.06.2017 - 324 O 352/16

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2017 (dpa).