Angeklagter beschimpft nach Urteil Gericht
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft für den 44-Jährigen gefordert, die Verteidigung hatte einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes verlangt. Die Anwälte hatten auf eine Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte plädiert – und kündigten Revision an. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe an allen 56 Verhandlungstagen bestritten. Das Urteil nahm er mit Empörung auf – und beschimpfte das Gericht erneut.
LG Halle bejaht niedrige Beweggründe
Nach Überzeugung der Kammer hat Ursache einen Schuss aus einem Revolver abgegeben, für den er keinen Waffenschein hatte. Es sei zwar ein spontaner Entschluss gewesen, aber aus langfristiger Überzeugung und niedrigen Beweggründen, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Der Angeklagte wurde auch wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe und von Munition für schuldig befunden.
Angeklagter bestreitet "Reichsbürger" zu sein
Die Sicherheitsbehörden rechnen den 44-Jährigen den sogenannten "Reichsbürgern" zu. Diese sprechen dem Grundgesetz und den Behörden die Legitimität ab. Die Bewegung wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet und ist teilweise gewaltbereit. Ursache bestreitet, ein "Reichsbürger" zu sein. Zur Zwangsräumung war es gekommen, weil Ursache über Jahre hinweg fast eine halbe Million Euro Schulden angehäuft hatte.