LG Ellwangen: Lange Haftstrafe für Steinwürfe von Autobahnbrücke

Ein Mann aus Baden-Württemberg, der Steine von einer Autobahnbrücke auf die Fahrbahn geworfen hatte, ist wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen verhängte gegen den geständigen Täter am 11.04.2017 eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren und ordnete zugleich seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an. Trotz verminderter Steuerungsfähigkeit konnte dem Angeklagten ein Schuldvorwurf gemacht werden, entschieden die Richter (Az.: TO-03/17).

Sachverhalt

Von einer Brücke bei Giengen an der Brenz (Baden-Württemberg) hatte der 37-Jährige im September 2016 nachts einen 12 Kilo schweren Betonpflasterstein auf die A7 geworfen. Kurz danach prallte der Wagen einer vierköpfigen Familie dagegen. Das Auto überschlug sich. Die Eltern und die Kinder wurden schwer verletzt. Besonders schlimm traf es die Mutter, der der rechte Unterschenkel amputiert werden musste. Sie ist bis heute teilweise gelähmt und wird nach Angaben von Ärzten wohl für immer auf einen Rollstuhl angewiesen sein.

Gutachter attestierte verminderte Steuerungsfähigkeit

Das Gericht ging von einer “schizotypischen Störung“ des 37-jährigen aus. Ein Gutachter war zu der Einschätzung gelangt, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeschuldigten zur Tatzeit erheblich vermindert war. Zugleich wurde der als gefährlich eingestufte Mann aber als grundsätzlich schuldfähig bezeichnet. Für die im deutschen Strafrecht ungewöhnliche Maßnahme der Zwangseinweisung in die Psychiatrie habe man sich “zum Schutz der Allgemeinheit“ entschieden, erklärte der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg. Er betonte aber auch, dass der Angeklagte mit einem heimtückischen Tötungsvorsatz gehandelt habe.

Angeklagter wurde auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt

Neben dem Vorwurf des versuchten vierfachen Mordes, der schweren Körperverletzung und der schweren Gefährdung des Straßenverkehrs wurde der 37-Jährige aus Heidenheim auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Er hatte sich ein illegales Lager mit teils selbstgebauten Schusswaffen und Munition angelegt, das bei den Ermittlungen entdeckt wurde. Strafmildernd bewertete das Gericht neben der psychischen Störung, dass der Mann die Tat zugegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 12 Jahre und 9 Monate Haft beantragt. Erst nach einer zweijährigen Haft sollte er demnach in die Psychiatrie kommen. Die Verteidigung hatte gefordert, die psychische Erkrankung stärker zu berücksichtigen und den Mann allein wegen Körperverletzung und Verkehrsgefährdung zu verurteilen.

Redaktion beck-aktuell, 11. April 2017 (dpa).