Strafverteidiger für Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe

Die lebenslange Freiheitsstrafe sollte aus Sicht Hunderter Strafverteidiger aus ganz Deutschland abgeschafft werden. "Wir halten das für eine unmenschliche Strafe. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch eine Chance haben muss, in die Gesellschaft zurückzukehren“, sagte Rechtsanwalt Armin von Döllen am 27.03.2017 nach dem 41. Strafverteidigertag in Bremen. Die lebenslange Freiheitsstrafe dauert mindestens 15 Jahre und kann danach auf Bewährung ausgesetzt werden.

"Bremer Erklärung“ für liberale Strafrechtspolitik verabschiedet

Zum Abschluss des dreitägigen Kongresses hatten am 26.03.2017 mehr als 800 Juristen und Wissenschaftler eine "Bremer Erklärung“ für eine liberale Strafrechtspolitik verabschiedet. Darin fordern die Teilnehmer auch die Abschaffung des Mordparagrafen 211 StGB, der aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt. "Der Paragraf ist völlig überholt“, sagte von Döllen.

Debatte um Reform des Mordparagrafen hält an

Eine Reform des Mordparagrafen im Strafgesetzbuch wird seit langem diskutiert. Seit rund einem Jahr liegt ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor. Dieser unterscheidet weiter zwischen Mord und Totschlag, sieht für einen Mord aber nicht zwangsläufig lebenslange Haft vor. Dass aus dem Entwurf ein Gesetz wird, ist derzeit unwahrscheinlich, da mehrere unionsgeführte Ministerien die Vorlage ablehnen.

Redaktion beck-aktuell, 28. März 2017 (dpa).