Kabinett verabschiedet Novelle der Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung

Das Kabinett hat am 14.06.2017 die Novelle der Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) verabschiedet. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, sollen damit die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) umgesetzt werden, wonach Ausschreibungen für erneuerbare Energien im Umfang von 5% der jährlich zu installierenden Leistung (circa 300 Megawatt) für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet werden sollen. Hintergrund ist eine Einigung mit der Europäischen Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Grenzüberschreitende Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land künftig möglich

Bislang war die Öffnung von Ausschreibungen im Rahmen einer Pilotphase nur für Photovoltaik-Anlagen möglich. Auf dieser Basis habe Deutschland mit dem Kooperationspartner Dänemark im vergangenen Jahr bereits geöffnete Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgreich durchgeführt, betonte das Ministerium. Mit der jetzt vom Kabinett verabschiedeten Novelle der GEEV würden nun auch grenzüberschreitende Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ermöglicht.

Voraussetzungen für grenzüberschreitende Öffnung

Das EEG lege drei Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Öffnung fest: Diese müsse auf Gegenseitigkeit beruhen, dass heißt das deutsche Fördersystem könne für Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur dann geöffnet werden, wenn der andere Mitgliedstaat sein Fördersystem ebenfalls für Anlagen in Deutschland öffnet. Zu diesem Zweck müsse zweitens eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Kooperationspartnern abgeschlossen werden. Außerdem müsse der Strom physisch nach Deutschland importiert werden können, also es müsse ein realer Effekt auf den deutschen Strommarkt sichergestellt sein, heißt es in der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Redaktion beck-aktuell, 14. Juni 2017.