Justizminister: "Pakt für den Rechtsstaat" nur mit Bund finanzierbar

Die Justizminister der Länder fordern eine nachhaltige Finanzierung des "Pakts für den Rechtsstaat", der unter anderem 2.000 neue Richterstellen vorsieht. Dies und anderes haben die Minister im Rahmen ihrer Herbstkonferenz am 15.11.2018 in Berlin beschlossen. Unter anderem sprachen sie sich dafür aus, die streitwertmäßige Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu entfristen.

"Pakt für den Rechtsstaat"

Die Politiker bekräftigten im Rahmen der Veranstaltung die hohe Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaates für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die innere Sicherheit. Die Justizminister der Länder hätten auf diese Herausforderungen in vielen Bereichen bereits mit hoher Priorität reagiert. Sie investierten weiterhin in ihre personelle und sachliche Ausstattung und beschritten den Weg hin zu einer digitalen Justiz konsequent. Das Gremium begrüßte die Absicht der Bundesregierung, einen "Pakt für den Rechtsstaat" zu schließen, dessen Bestandteile 2.000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes mit entsprechendem "Folgepersonal" sowie die konsequente und einheitliche Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen sein sollen. Sie betonten allerdings, dass der "Pakt für den Rechtsstaat" nur gelingen könne, wenn der Bund den wesentlichen Teil einer nachhaltigen Finanzierung übernimmt. Die Bundesregierung werde vor diesem Hintergrund aufgefordert, zeitnah gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Reformen im Zivilprozess

Die Justizminister der Länder stimmen darin überein, dass auch künftig eine effiziente, moderne und zukunftsoffene Ziviljustiz gewährleistet werden muss. Sie halten es daher für wichtig, dass die in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zivilprozessualer Reformbedarf" und weiteren Länderarbeitsgruppen begonnene Prüfung und gegebenenfalls Erarbeitung von Reformvorschlägen fortgeführt wird. Hierbei sollte insbesondere in den Blick genommen werden, ob der individuelle Rechtsschutz des Bürgers und das Verfahren bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten bei effektivem Einsatz der Ressourcen noch weiter verbessert werden können. Die Justizminister wiesen darauf hin, dass durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses von 2001 die Aufgaben der einzelnen Instanzen durch ein Bündel von aufeinander abgestimmten Maßnahmen neu austariert worden seien. Die Minister seien daher der Ansicht, dass einzelne Elemente dieser Reform wie etwa die Möglichkeit, offensichtlich aussichtslose Berufungen nach Maßgabe des § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen, nicht herausgelöst werden können, ohne das Gesamtsystem auf den Prüfstand zu stellen. Dies gelte umso mehr, als die Abschaffung dieser Möglichkeit ein gut funktionierendes System effektiver Verfahrensführung ohne Not beseitigen würde. Die Justizminister halten eine Revisionsinstanz, die wichtige Rechtsfragen möglichst schnell klärt und für eine einheitliche Rechtsprechung sorgt, für einen unverzichtbaren Pfeiler dieses Gesamtsystems. Sie sprachen sich daher dafür aus, die streitwertmäßige Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu entfristen, um eine effiziente Erfüllung der Aufgaben des Gerichts als Revisionsinstanz dauerhaft sicherzustellen.

Reform des Verwaltungsprozessrechts

Zum Thema "Reform des Verwaltungsprozessrechts" sprachen sich die Justizminister für Ergänzungen der Regelungen für ehrenamtliche Richter (Ergänzungswahl von ehrenamtlichen Richtern, Neufassung des Hinderungsgrundes für Angehörige des öffentlichen Dienstes), für die Einführung eines optionalen Adhäsionsverfahrens für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche, für die Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte um Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Häfen, Wasserkraftwerke und bergrechtliche Planfeststellungsverfahren, für die Einführung eines konzentrierten Verfahrens, das die Möglichkeit präkludierender Fristen einschließt, für die befristete Sonderregelung für eine von § 29 Satz 1 DRiG abweichende Besetzung der Kammern bei den Verwaltungsgerichten, für die Einführung von speziellen Wirtschaftsspruchkörpern und für die Einführung von speziellen Planungsspruchkörpern aus. Die Justizminister betonten, dass sie die Diskussion zur Reform der Rechtsmittel im Verwaltungsprozess, insbesondere des Berufungszulassungsverfahrens, zur Kenntnis nehmen. Sie sind der Ansicht, dass sich das Berufungszulassungsverfahren bewährt hat und beibehalten werden sollte. Abschließend empfehlen sie, die Diskussion über eventuelle punktuelle Änderungen für die Zeit nach der Bewältigung der besonderen Belastungssituation der Verwaltungsgerichtsbarkeit fortzuführen.

Redaktion beck-aktuell, 16. November 2018.