Juristinnenbund fordert Durchsetzung der Entgeltgleichheit mittels effektiver Gesetze

Vor dem Hintergrund, dass Frauen in Deutschland noch immer 21% weniger als Männer verdienen, fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) effektive gesetzliche Regelungen. So sollte die betriebliche Prüfung der Entgeltgleichheit seiner Ansicht nach gesetzlich verpflichtend sein. Auch sollten zur Durchsetzung des Equal-Pay-Prinzips Verbandsklagen ermöglicht werden.

Equal-Pay-Prinzip derzeit nicht durchsetzbar

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit sei, obwohl er im deutschen wie europäischen Recht verankert ist, bislang ein Prinzip ohne Praxis, kritisiert der djb. "Die Durchsetzungsschwäche ist so eklatant, dass der sogenannte Gender Pay Gap sich über Jahrzehnte hinweg kaum verringert hat", sagte djb-Präsidentin Maria Wersig. Es fehle an Transparenz, durchsetzungsstarken sozialen Akteuren und dem Willen der Verantwortlichen, Diskriminierungen zu beseitigen. Die gravierenden gesetzlichen Mängel müssten endlich behoben werden.

Betriebliche Prüfung der Entgeltgleichheit sollte verpflichtend sein

Für "ein großes Manko" hält es der djb, dass die betriebliche Prüfung der Entgeltgleichheit nicht gesetzlich verpflichtend ist. Das Entgelttransparenzgesetz enthalte lediglich eine Aufforderung dazu. Für ein effektives Recht müssten außerdem staatliche oder zivilgesellschaftliche Institutionen ermächtigt werden, die Einhaltung der Entgeltgleichheit vor Gericht durchzusetzen. Gleiche Bezahlung gerichtlich einzufordern sei in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern allein den diskriminierten Personen überlassen, bemängelt der Juristinnenbund. Indes bestünden im Verbraucherschutzrecht und dem Umweltschutz entsprechende Verbandsklagemöglichkeiten bereits.

Verbandsklagemöglichkeiten gefordert

"Die Gleichstellung der Geschlechter ist, wie im Grundgesetz verankert, eine staatliche Aufgabe", betont Wersig. Die Erreichung dieses Ziels könne also nicht ausschließlich denen überlassen werden, die selbst von Diskriminierung betroffen sind. Das sei "umso unsinniger, da diese sich häufig in Vertragsbeziehungen befinden, die von einem strukturellen Machtungleichgewicht geprägt sind". Risiko und Kosten seien so hoch, dass Betroffene von ihren individuellen Rechten selbst dann kaum jemals Gebrauch gemacht hätten, wenn sie von ihrer Benachteiligung wussten. Darüber hinaus habe eine erfolgreiche Individualklage keine rechtliche Wirkung auf vergleichbare Fälle. Diskriminierende Entgeltsysteme und -praxen selbst blieben so unangetastet.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Die Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die in der am 18.03.2019 in der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diskutiert werden, enthalten laut djb ebenfalls die Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Auch die SPD habe dies schon in einem Gesetzentwurf von 2012 gefordert. Um die gravierenden Fehler des Entgelttransparenzgesetzes auszubessern, bedürfe es aber weiterer gesetzlicher Schritte, so der djb. Er verweist diesbezüglich auf seine ausführlichen Stellungnahmen vom 06.03.2017 und 11.03.2019.

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2019.