Hummel gegen Hummels - LG Hamburg erlässt in Streit um Schuhkollektion einstweiliges Verbot

Cathy Hummels, die Ehefrau von Nationalspieler Mats Hummels, darf ihre Schuhkollektion nicht mit dem Schriftzug «Hummels» auf den Markt bringen. Das Landgericht Hamburg (Az.: 327 O 271/18) erließ auf Antrag des Sportschuhherstellers Hummel, der seine Markenrechte verletzt sieht, eine entsprechende einstweilige Verfügung, wie ein Gerichtssprecher am 16.08.2018 bestätigte. 

Hersteller: Zeichen zu ähnlich

Die Firma aus Dänemark wirft der Spielerfrau Markenverletzung vor – mit der Begründung: Hummel und Hummels – das klinge einfach zu ähnlich. "Die Zeichen stimmen in sechs von sieben Buchstaben überein", stellte das Gericht in seinem Beschluss fest.

Hummels will gegen einstweilige Verfügung vorgehen

Hummels kündigte bei Instagram an, sie werde "kämpfen für meinen Namen, in dem nunmal die Hummel steckt". Ihr Anwalt Christian-Oliver Moser sagte der Deutschen Presse-Agentur in München, sie wolle "selbstverständlich" gegen die einstweilige Verfügung vorgehen. "Das Gericht hat hier ohne eine Anhörung unserer Mandantin entschieden." Die Ansprüche der Firma Hummel seien unbegründet. Der Anwalt betonte: "Die Benutzung ihres Familiennamens kann im Übrigen auch die Firma Hummel unserer Mandantin nicht verbieten."

Hummels: Produkte sollen Wiedererkennungswert haben 

Cathy Hummels hatte Sneaker mit dem "Hummels"-Schriftzug, aufgedruckten Hummeln, Satin-Schnürsenkeln und Plateau-Sohlen entworfen und ihre Schuhkollektion im Juni 2018 in München präsentiert. Dabei sagte sie: "In meinem Namen steckt ja eben die Hummel, und die Hummel ist ein Tier, das ich sehr sehr gerne mag." Es gehe ihr auch um den Wiedererkennungswert ihrer Produkte.

LG Hamburg - 327 O 271/18

Redaktion beck-aktuell, 17. August 2018 (dpa).