Hamburg will mit neuer Bauordnung Wohnungsbau vorantreiben

Mit einer umfassenden Änderung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) will das Land Hamburg den Wohnungsbau erleichtern. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen dienen nach Angaben der Hamburgischen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 13.06.2017 zudem der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben.

Mehr Möglichkeiten für Bauen mit Holz

Unter anderem aufgenommen wurde eine Regelung für das Bauen mit Holz, die den Einsatz von Holz für größere Bauvorhaben vor allem im Wohnungsbau erleichtern soll. So soll Holz zukünftig auch für Bauvorhaben mit einer Höhe von bis zu 22 Metern – das entspricht etwa sechs bis sieben Stockwerken – genutzt werden können. Bisher sei dies nur bei Gebäuden mit bis zu drei Stockwerken möglich, so die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Durch den Einsatz von Holz könnten Bauteile vorgefertigt werden. Dies beschleunige den Bauprozess und senke in vielen Fällen die Baukosten, insbesondere im Geschosswohnungsbau. Auch Bauvorhaben im Bestand, wie zum Beispiel nachträgliche Dachaufstockungen, könnten von der Zulassung der Holzbauweise profitieren: Im Hinblick auf die statischen Nachweise der vorhandenen Bauteile biete die Holzbauweise gegenüber schwereren Konstruktionssystemen Vorteile.

Nachverdichtungsmaßnahmen sollen vorangetrieben werden

Bei Maßnahmen der Nachverdichtung habe sich bisher insbesondere die Pflicht zum Einbau von Aufzügen in Gebäuden oberhalb einer Höhe von 13 Metern als Kostentreiber erwiesen, so die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weiter. Die geschätzten Baukosten für den Aufzug selbst und notwendige Umbaumaßnahmen im Treppenraum lägen bei etwa 70.000 bis 100.000 Euro pro Gebäude. Um dem entgegenzuwirken, erlaube es eine weitere geänderte Regelung der Hamburgischen Bauordnung, auf neue Aufzüge oder das Erweitern einer bestehenden Aufzugsanlage zu verzichten, wenn durch Dachausbauten oder Aufstockungen neuer Wohnraum entsteht. Hamburg schaffe damit einen Anreiz für Bauherren, Nachverdichtungsmaßnahmen im Bestand in Angriff zu nehmen.

Auch Änderungen bei Grundstückserschließung sollen Bauvorhaben erleichtern

Des Weiteren schaffe Hamburg durch veränderte Vorschriften zur Grundstückserschließung die Möglichkeit, Bauvorhaben in größerem Umfang als bisher zu realisieren. Vorhaben, die nicht durch einen öffentlichen Weg erschlossen waren oder nur mit großem Aufwand zu erschließen gewesen wären, profitieren von dieser Änderung. Dies betreffe sowohl Einzelhäuser als auch den Geschosswohnungsbau.

Mehr Flexibilität in Bezug auf Barrierefreiheit

Auch im Bereich der Barrierefreiheit wirkten sich die Änderungen der neuen HBauO aus, hebt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hervor. So sei es bisher erforderlich, alle barrierefreien Wohnungen eines Gebäudes im selben Geschoss zu bauen. Zukünftig könnten die Wohnungen auch über mehrere Geschosse verteilt werden. Bauherren erhielten dadurch größere Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Vorhaben. In vielen Fällen könne dies darüber hinaus zu einer Kostensenkung führen. Einschränkungen bezüglich der Barrierefreiheit seien mit der neuen Regelung nicht verbunden.

Europarechtliche Vorgaben werden umgesetzt

Im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens würden in Zukunft auch die Belange des Baumschutzes geprüft. Diese Änderung stelle sicher, dass genehmigte Bauvorhaben nicht mehr daran scheitern oder nur zeitlich verzögert realisiert werden können, weil es an einer Fällgenehmigung für Bäume auf dem Baugrundstück fehlt. Weitere Änderungen dienten der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Hier schaffe Hamburg eine neue Grundlage für den Einsatz von Bauprodukten. Darüber hinaus werde das Baugenehmigungsverfahren zur Umsetzung der europäischen Seveso III Richtlinie um eine Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt, soweit sich ein Bauvorhaben im Einzugsbereich eines Störfallbetriebs befindet.

Redaktion beck-aktuell, 19. Juni 2017.