Gesetzliche Neuregelungen zum März 2017

Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis verordnen, wenn dies die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Fracking bleibt in Deutschland verboten. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Wie die Bundesregierung mitteilte, gelten diese und weitere Neuregelungen ab März 2017.

Cannabis als Medizin

Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arzneimittel verordnen, wenn dies voraussichtlich die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine staatliche Cannabisagentur kümmert sich – ausschließlich zu therapeutischen Zwecken – um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung von Cannabis. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten. Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März 2017 in Kraft.

Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz sollen die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausgebaut werden. Das Gesetz enthalte klare Vorgaben für das Aufsichtsverfahren sowie für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Die Neuregelung tritt im März 2017 in Kraft.

Fracking bleibt vorerst in Deutschland verboten

Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt – vorerst bis mindestens 2021 – verboten. Erlaubt sind lediglich vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken. Forschungsbohrungen sind nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zulässig. Nach 2021 muss der Bundestag neu entscheiden, ob Fracking in Deutschland auch künftig verboten bleibt. Die gesetzlichen Regelungen gelten seit dem 11.02.2017.

Nutzungsrechte für Strom- und Gasnetze werden zeitlich begrenzt

Öffentliche Straßen und Fußwege, die für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen genutzt werden können, werden künftig in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Wettbewerber sollen sich ohne Diskriminierung an dem Verfahren beteiligen können. Bei der Neuvergabe der Verteilnetze können die Nutzungsrechte zwischen verschiedenen Energieversorgungsunternehmen wechseln. Die entsprechenden Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sind zum 03.02.2017 in Kraft getreten.

Angemessene Vergütung für Kreative

Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise mit Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am 01.03.2017 in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2017.