Gesetz zur Stärkung des elektronischen Personalausweises beschlossen

Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises soll leichter anwendbar und attraktiver werden. Wie die Bundesregierung am 18.05.2017 mitteilte, hat der Bundestag dies mit einem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises beschlossen (BT-Drs. 18/11279). Der Personalausweis mit eID-Funktion, also einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, wurde 2010 eingeführt. Diese Funktion soll es Bürgern, Behörden und Unternehmen ermöglichen, sich im Internet verlässlich ausweisen zu können.

Nutzung der eID-Funktion

Die Nutzung der eID-Funktion bleibe bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Das Verfahren zur Freischaltung sei aufwendig und es stünden zu wenig Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der vorgelegte Gesetzentwurf soll die Nutzung der eID-Funktion nun erleichtern. Hierzu würden gesetzliche Hürden abgebaut und die bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion erweitert.

Einsatz der Online-Ausweisfunktion in der öffentlichen Verwaltung

Die elektronische Online-Ausweisfunktion soll nach den Plänen der Bundesregierung vor allem stärker in der öffentlichen Verwaltung genutzt werden. Bürger könnten ihren Ausweis aber auch gegenüber privaten Unternehmen wie Banken oder Versicherungen einsetzen und so den elektronischen Identitätsnachweis erfolgreich führen. Jeder neue Personalausweis werde künftig bereits mit der einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsmachweis ausgegeben. Eine mühselige Aktivierung entfalle damit.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017.