Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung verabschiedet

Patienten haben künftig ein Recht auf bessere Qualität bei Hilfsmitteln wie Windeln, Kompressionsstrümpfen, Schuheinlagen, Prothesen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Zudem soll Therapeuten bei medizinischen Behandlungen wie Krankengymnastik oder Massagen sowie bei der Behandlung von Sprech- und Sprachstörungen mehr Verantwortung übertragen werden. Der Bundestag verabschiedete am 16.02.2017 ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.

Hintergrund: Klagen über schlechte Windeln für Patienten mit Blasenschwäche

Viele Menschen in Deutschland sind nach einem Unfall oder einem Schlaganfall auf Gehhilfen oder auf Krankengymnastik und Motorikübungen angewiesen. Diese Hilfen sind bisher nicht immer auf dem aktuellen Stand gewesen. Anlass für die Neuregelungen waren häufige Klagen darüber, dass die gesetzlichen Krankenkassen aus Kostengründen schlechte Qualität bei Windeln für Patienten mit Blasenschwäche anboten.

Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2017 (dpa).