21 Monate Haft für Neuseeländer wegen Verbreitung von Terrorvideo

Wegen Verbreitung eines Terrorvideos ist ein mutmaßlicher Rechtsextremist in Neuseeland zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Besitzer eines Geschäfts, das mit Neonazi-Symbolen wirbt, hatte das Video des Anschlags auf zwei Moscheen mit 51 Toten Mitte März 2019 in Christchurch an Bekannte weitergeleitet. Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt verhängte deshalb am 18.06.2019 die Haftstrafe gegen den 44-Jährigen.

Video an 30 Personen weitergeleitet

Der Anschlag war vom Täter mit einer Helmkamera gefilmt und über ein Facebook-Konto live in das Internet übertragen worden. Der Geschäftsmann aus Christchurch leitete die Aufnahmen am nächsten Tag an 30 Bekannte weiter. Zudem gab er in Auftrag, das Video mit einem "Totenzähler" zu versehen - einer Art Strichliste, wie viele Leute ermordet worden waren. Daraufhin wurde er festgenommen.

51-facher Mörder in U-Haft

Wegen des Anschlags sitzt ein 29 Jahre alter Rechtsextremist aus Australien in einem Hochsicherheitsgefängnis in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft legt ihm 51-fachen Mord und 40-fachen Mordversuch zur Last. Bei einer Verurteilung erwartet den Australier lebenslange Haft. Der Prozess soll im Mai 2020 beginnen.

Redaktion beck-aktuell, 19. Juni 2019 (dpa).