Verbraucherschützer klagen gegen Geldautomaten-Gebühr

Die Gebühren, die einige Finanzhäuser seit kurzem von eigenen Kunden fürs Geldabheben am Bankautomaten verlangen, sorgen für Ärger: Verbraucherschützer ziehen vor Gericht. “Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert haben“, sagte Finanzmarktwächter Kay Görner am 20.04.2017 gegenüber der Presse. "Ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank läuft bereits vor dem Landgericht Halle."

Banken informierten nicht über fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht

Görner zufolge müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänderungen informieren und sie auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. “Bei den drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht." Bei einem weiteren Geldhaus gebe es entsprechende Hinweise. Nach Recherchen des Finanzportals Biallo verlangten zuletzt rund 40 Sparkassen und ersten Ergebnissen zufolge ungefähr 150 Volksbanken von einem Teil ihrer Kunden - je nach Kontomodell - Gebühren fürs Abheben von Bargeld. Die Höhe ist sehr unterschiedlich. Manche gewähren ihren Kunden im Monat bis zu fünf kostenlose Abhebungen. Andere kassieren gleich beim ersten Mal. Einige Institute haben allerdings schon seit Jahren Kontomodelle, bei denen Barabhebungen Geld kosten.

Verbraucherzentrale sehen Pflicht zur Transparenz

Der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge habe einige Sparkassen und Volksbanken das Entgelt inzwischen wieder abgeschafft, zum Teil auch, weil es sich aus Sicht der Institute nicht gelohnt habe. Besonders ärgerlich ist aus Sicht von Verbraucherschützer Görner, wenn Kunden am Automaten nicht auf die Gebühr hingewiesen werden. Zwar seien die Finanzhäuser dazu nicht grundsätzlich verpflichtet. “Im Einzelfall kann aber Irreführung des Verbrauchers vorliegen. Dann können wir dagegen vorgehen.“ Görner mahnte: “Wir sehen die Institute in der Pflicht, ihre Kunden transparent zu informieren.“ Zwar müssen Banken und Sparkassen ein Preisverzeichnis veröffentlichen. Das helfe Verbrauchern allerdings wenig, wenn die Informationen nicht im Internet zu finden seien. “Die Kunden müssen in diesem Fall in der Filiale nachfragen. Doch wer macht das schon“, argumentierte Görner.

Geldabheben bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken im Grundsatz weiter kostenlos

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken hatten darauf hingewiesen, dass das Abheben für ihre Kunden grundsätzlich nach wie vor kostenlos sei. Nur wer ein entsprechendes Kontomodell wähle, zahle Gebühren. Ein im Gegenzug preiswerteres Konto könne sich für Kunden lohnen, die nicht oft Bargeld abheben. Bei den Mitgliedern der sogenannten Cash Group - Commerzbank, Deutsche Bank, Hypovereinsbank und Postbank - ist die Bargeldversorgung am Automaten für eigene Kunden und Cash-Group-Kunden nach wie vor kostenlos. Commerzbank-Privatkundenchef Michael Mandel betonte, sein Institut wolle seinen Kunden weiterhin keine Gebühren abknöpfen. “Da sind wir sehr klar: Wir werden nicht unseren Kunden erklären, warum unsere Kunden von ihrem Konto ihr Geld abheben und dafür Geld bezahlen. Das finde ich völlig absurd.“

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2017 (dpa).