Klare Regelung soll Loyalitätskonflike vermeiden
Mit einer solchen Neuregelung im Wahlrecht könne man Loyalitätskonflikte vermeiden, sagte Beer. Dazu sei es nötig, die Zahl der Bürger mit einer doppelten Staatsbürgerschaft genauer zu erfassen. Bisher werde dies relativ unpräzise gehandhabt. Eine klare Regelung in diesem Bereich sei auch mit Blick auf ein Zuwanderungsgesetz notwendig, sagte Beer weiter.Vorbild: Bestehende Regelung für "Auslandsdeutsche"
Beer verwies auf bestehende Regelungen für Deutsche, die ständig im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Für diese sogenannten Auslandsdeutschen verfällt das Wahlrecht in Deutschland nach einer gewissen Frist. Nach der Regelung werden Auslandsdeutsche nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.