FDP: Doppelpassbesitzer sollten sich bei Wahlrecht entscheiden

Bürger mit einer doppelten Staatsbürgerschaft sollten sich nach den Vorstellungen der FDP künftig festlegen, in welchem Land sie an einer Wahl teilnehmen wollen. Das sei zwar juristisch nicht einfach zu regeln, aber nicht unmöglich, sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer am 24.04.2017 in Berlin. Zu dem Thema werde auf dem vom 28.04. bis 30.04.2017 stattfindenden Parteitag ein Antrag eingebracht.

Klare Regelung soll Loyalitätskonflike vermeiden

Mit einer solchen Neuregelung im Wahlrecht könne man Loyalitätskonflikte vermeiden, sagte Beer. Dazu sei es nötig, die Zahl der Bürger mit einer doppelten Staatsbürgerschaft genauer zu erfassen. Bisher werde dies relativ unpräzise gehandhabt. Eine klare Regelung in diesem Bereich sei auch mit Blick auf ein Zuwanderungsgesetz notwendig, sagte Beer weiter.

Vorbild: Bestehende Regelung für "Auslandsdeutsche"

Beer verwies auf bestehende Regelungen für Deutsche, die ständig im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Für diese sogenannten Auslandsdeutschen verfällt das Wahlrecht in Deutschland nach einer gewissen Frist. Nach der Regelung werden Auslandsdeutsche nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Redaktion beck-aktuell, 24. April 2017 (dpa).