Zeitungbericht: Viele verurteilte Straftäter zahlen keine Prozesskosten

Rechtskräftig verurteilte Straftäter tragen einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" zufolge oft nicht die Kosten für ihren Prozess. Das Bundesjustizministerium gehe in einer internen Finanzfolgenabschätzung davon aus, dass die Behörden 20% der vom Staat gezahlten Pflichtverteidigerkosten später von den Verurteilten zurückbekommen, heißt es in dem Bericht. Zur Belastung für die Staatskasse würden die Prozesskosten, wenn ein Straftäter nicht genug Geld habe. Dann bleibe der Staat auf den Kosten sitzen.

Kosten in Millionenhöhe

Die "FAS" nennt drei Bundesländer, für die Daten vorliegen: Berlin gibt danach an, dass die Staatsanwaltschaft im vorvergangenen Jahr 9,6 Millionen Euro "Sollstellungen in Strafsachen" vornahm. Bislang seien 18% davon bezahlt. Mecklenburg-Vorpommern verlangte 3,9 Millionen Euro und erhielt davon bislang erst 14%. In Rheinland-Pfalz floss die Hälfte der geforderten 4,6 Millionen Euro zurück.

Redaktion beck-aktuell, 20. August 2018 (dpa).