Fahrzeugemissionen: EU startet Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten

Weil sie ihren Verpflichtungen nach den EU-Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen nicht nachgekommen sind, hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten eröffnet. An die Tschechische Republik, Litauen und Griechenland ergingen förmliche Aufforderungsschreiben, weil die Mitgliedstaaten keine Sanktionssysteme eingerichtet haben, die Automobilhersteller von Verstößen gegen Fahrzeugemissionsvorschriften abhalten. Vertragsverletzungsverfahren leitete die Kommission zudem gegen jene Mitgliedstaaten ein, die Typgenehmigungen für die Volkswagen AG in der EU ausgestellt haben, das sind Deutschland, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich. Diese Staaten hätten ihre nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet, obwohl Volkswagen verbotene Abschaltprogramme verwendet habe, so der Vorwurf der EU-Behörde.

Kommission: Deutschland und Großbritannien sind zudem Informationen zu Verstößen schuldig geblieben

Darüber hinaus vertritt die Kommission die Auffassung, dass Deutschland und das Vereinigte Königreich das Gesetz gebrochen haben, indem sie sich nach Aufforderung durch die Kommission weigerten, alle in ihren nationalen Untersuchungen gesammelten Informationen offenzulegen, die potenzielle Unregelmäßigkeiten bei den Emissionen von Stickoxid (NOx) bei Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns und anderer Hersteller in ihrem Hoheitsgebiet betreffen.

Rechtlicher Hintergrund

Nach dem derzeitigen Typgenehmigungssystem (RL 2007/46 mit allgemeinen Rahmenvorschriften und VO (EG) Nr. 715/2007 mit den Emissionsgrenzwerten Euro 5 und Euro 6) müssen sich die nationalen Behörden vergewissern, ob ein Fahrzeugmodell den EU-Vorschriften entspricht, bevor es auf dem Binnenmarkt verkauft werden kann. Ferner müssen sie Korrekturmaßnahmen ergreifen oder Sanktionen verhängen, wenn Automobilhersteller gegen diese Anforderungen verstoßen.

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2016.