Fahrzeugemissionen: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien

Nach Auffassung der Europäischen Kommission hat Italien seine Verpflichtungen im Rahmen der EU-Typgenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge im Fall von Fiat Chrysler Automobiles nicht eingehalten. Sie hat deshalb am 17.05.2017 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Hersteller hat nach Auffassung der Kommission die technische Notwendigkeit – und damit die Rechtmäßigkeit – der verwendeten Abschalteinrichtung nicht ausreichend begründet. Italien soll sich nun dazu äußern, ob es gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, hinsichtlich des betreffenden FCA-Typs Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und Sanktionen gegen den Fahrzeughersteller zu verhängen.

Behörden müssen Abhilfemaßnahmen vornehmen

Nach dem derzeitigen EU-Recht sind die nationalen Behörden dafür verantwortlich, zu prüfen, ob ein Fahrzeugtyp sämtliche EU-Normen erfüllt, bevor einzelne Fahrzeuge im Binnenmarkt verkauft werden können. Verstößt ein Automobilhersteller gegen die rechtlichen Anforderungen, müssen sie Abhilfemaßnahmen (wie die Anordnung eines Rückrufs) vornehmen und wirksame, abschreckende und angemessene Sanktionen verhängen, die im nationalen Recht niedergelegt sind.

Ersuchen deutscher Behörde gab Anstoß

Wie die Kommission mitteilte, geht der aktuelle Fall auf Informationen zurück, von denen die Kommission Kenntnis erlangt hat, als das deutsche Verkehrsministerium im September 2016 mit einem Ersuchen an sie herantrat. Zwischen den deutschen und italienischen Behörden sollte in einem Streit über Stickoxidemissionen, der Fahrzeuge eines von Italien genehmigten Typs betraf, vermittelt werden. Im Zuge des Mediationsverfahrens befasste sich die Kommission eingehend mit den von der deutschen Typgenehmigungsbehörde (Kraftfahrt-Bundesamt) vorgelegten Ergebnissen der Emissionsprüfungen und den von Italien übermittelten ausführlichen technischen Informationen über die von FCA bei dem betreffenden Fahrzeugtyp eingesetzten Emissionsminderungsstrategien.

Ausnahmen eng auszulegen

Nach dem EU-Typgenehmigungsrecht sind Einrichtungen wie Software, Schaltuhren oder Thermofenster, die außerhalb des Prüfzyklus zu höheren Stickstoffemissionen führen, verboten, es sei denn, sie lassen sich mit dem notwendigen Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall oder mit dem sicheren Betrieb des Fahrzeugs rechtfertigen. Die Kommission habe wiederholt darauf hingewiesen, dass die Ausnahme vom Verbot gerade darin bestehe, dass jede Ausnahme eng ausgelegt werden muss.

Weitere Verfahren im VW-Abgasskandal

Italien ist nicht das erste Land, gegen das die Kommission vorgeht. Gegen Deutschland und einige weitere Länder hatte sie nach dem VW-Abgasskandal Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2017.