Vertragsverletzungsverfahren nicht auszuschließen
Die neue Rechtslage erfordere für jede Aufsichtsbehörde einen personellen Mehrbedarf von jeweils 24 bis 33 Stellen, so das Ergebnis der Untersuchung. Bisher sei mit Blick auf die neuen Anforderungen aber nur in wenigen Landesbehörden überhaupt das Personal gering aufgestockt worden. Ein Vertragsverletzungsverfahren sei demnach nicht auszuschließen, wenn die Aufsichtsbehörden nicht angemessen ausgestattet werden, heißt es in dem Bericht von "Heise.de".
Juristen fehlen
Hintergrund des erhöhten Personalbedarfs sei, dass unbestimmte Rechtsbegriffe und widersprüchliche Regelungen der DSGVO einen höheren Interpretationsaufwand mit sich brächten. Hinzu komme, dass Bürger gerichtlich eine schnelle Bearbeitung erzwingen könnten. Die Aufsichtsbehörden dürften zudem erstmals auch bei anderen staatlichen Behörden eingreifen.
Zahlreiche Aufgaben kommen auf Aufsichtsbehörde zu
Wie "Heise.de" berichtete, ergebe sich erheblicher Mehraufwand auch durch die präventive Beratung von Unternehmen und Behörden sowie bei der Förderung von Medienkompetenz und der Aufklärung über Datenschutzrisiken. Dazu gehöre die Unterstützung der Unternehmen bei der neuen Datenschutz-Folgeabschätzung sowie von Zertifizierungen. Da die Aufsichtsbehörden nunmehr auch als Genehmigungs-, Akkreditierungs- und Zertifizierungsbehörde fungieren würden, müssten sie zudem bei der Zertifizierung die Datenschutzkonformität eines Verarbeitungsvorgangs überprüfen. Auch sei anzunehmen, dass die Zahl der gerichtlichen Bußgeldverfahren zunehmen werde, weil sowohl die Bußgeldtatbestände als auch die Bußgeldhöhe angehoben wurde, und zwar bis zum 67-fachen. Dafür müsse ein Justiziariat eingerichtet werden. Auch eine eigene Beschwerde- und Sanktionsstelle fehle in den meisten Behörden. Für all diese Aufgaben seien weitere Stellen zu schaffen.