Experte: US-Luftangriff in Syrien war völkerrechtswidrig

Mit dem Luftangriff in Syrien haben die USA nach Expertenansicht gegen das Völkerrecht verstoßen. "Hier haben die USA mehr oder weniger als Ankläger, Richter und Vollstrecker gehandelt, was völkerrechtlich natürlich nicht in Ordnung ist", sagte Stefan Talmon, Professor für Völkerrecht an der Universität Bonn, am 07.04.2017 der Deutschen Presse-Agentur. Für die Bombardierung habe keine Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat vorgelegen.

Militärmaßnahme als Antwort auf Menschenrechtsverletzung nicht vorgesehen

"Es handelt sich hier um eine Strafaktion, um eine Vergeltungsmaßnahme", sagte Talmon. Militärmaßnahmen als Antwort auf eine Verletzung der Menschenrechte seien aber im internationalen Recht nicht vorgesehen. Es hätte nur dann rechtmäßig Gewalt angewendet werden dürfen, wenn damit ein bevorstehender Chemiewaffeneinsatz hätte verhindert werden sollen – das wäre dann aber zu beweisen gewesen, sagte Talmon.

Russland verhindert Sanktionen wegen Chemiewaffeneinsatzes

Bereits 2013, nach einem verheerenden Giftgaseinsatz in Syrien, hatte sich der UN-Sicherheitsrat darauf geeinigt, wirtschaftliche oder militärische Sanktionen zu beschließen, sollten in dem Bürgerkriegsland erneut Chemiewaffen zum Einsatz kommen. Solche Strafmaßnahmen würden nun aber höchstwahrscheinlich an einer Blockade Russlands scheitern. Zuletzt verhinderte die Vetomacht Russland eine UN-Resolution, mit der eine rasche Aufklärung des mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatzes in der Provinz Idlib vom 04.04.2017 erzielt werden sollte.

Redaktion beck-aktuell, 7. April 2017 (dpa).