Militärmaßnahme als Antwort auf Menschenrechtsverletzung nicht vorgesehen
"Es handelt sich hier um eine Strafaktion, um eine Vergeltungsmaßnahme", sagte Talmon. Militärmaßnahmen als Antwort auf eine Verletzung der Menschenrechte seien aber im internationalen Recht nicht vorgesehen. Es hätte nur dann rechtmäßig Gewalt angewendet werden dürfen, wenn damit ein bevorstehender Chemiewaffeneinsatz hätte verhindert werden sollen – das wäre dann aber zu beweisen gewesen, sagte Talmon.
Russland verhindert Sanktionen wegen Chemiewaffeneinsatzes
Bereits 2013, nach einem verheerenden Giftgaseinsatz in Syrien, hatte sich der UN-Sicherheitsrat darauf geeinigt, wirtschaftliche oder militärische Sanktionen zu beschließen, sollten in dem Bürgerkriegsland erneut Chemiewaffen zum Einsatz kommen. Solche Strafmaßnahmen würden nun aber höchstwahrscheinlich an einer Blockade Russlands scheitern. Zuletzt verhinderte die Vetomacht Russland eine UN-Resolution, mit der eine rasche Aufklärung des mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatzes in der Provinz Idlib vom 04.04.2017 erzielt werden sollte.