Ex-"Costa Concordia"-Kapitän muss 16 Jahre ins Gefängnis

Der Ex-Kapitän der "Costa Concordia" muss wegen der Havarie des Kreuzfahrtschiffes ins Gefängnis. Das höchste Gericht Italiens bestätigte am 12.05.2017 im Berufungsprozess das Urteil gegen Francesco Schettino, das 16 Jahre Haft für den 56-Jährigen vorsieht. Dies berichtete die Nachrichtenagentur Ansa. Seine Anwälte hatten am 12.05.2017 angekündigt, dass sich Schettino der Justiz umgehend stellen werde.

Auch Deutsche unter den 32 Todesopfern

Schettino hatte den Luxusliner mit mehr als 4.000 Passagieren im Januar 2012 zu nah an eine Insel gesteuert. Bei der Katastrophe starben 32 Menschen. Unter den Todesopfern waren zwölf Deutsche.

Zivilprozesse noch nicht abgeschlossen

Das Urteil dürfte bei den Opfern für Erleichterung sorgen. "Die Opfer wollen endlich abschließen", hatte der Marler Rechtsanwalt Hans Reinhardt der Deutschen Presse-Agentur in Rom am 12.05.2017 gesagt. "Diesen Fall wird niemand vergessen." Der Name Schettino sei in den Köpfen der Menschen untrennbar mit den Bildern des Untergangs des Schiffes verknüpft. Reinhardt hatte in dem Fall mehr als 30 Mandanten vertreten. Noch immer laufen Zivil- und Schadenersatzprozesse.

Staatsanwaltschaft und Angeklagter fochten Urteil zwei Mal an

Im Februar 2015 war Schettino wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung zu 16 Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte mit einem Plädoyer für 26 Jahre Haft eine deutlich höhere Strafe für Schettino gefordert, der nach dem Unglück in einem Rettungsboot die "Costa Concordia" verlassen hatte, obwohl noch Menschen an Bord waren. Nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt hatten, kam der Fall im Mai 2016 vor das Berufungsgericht in Florenz. Die Richter bestätigten das Urteil. Doch Schettino – der stets seine Unschuld beteuert hatte – zog in eine weitere Instanz – und auch die Staatsanwaltschaft legte erneut Berufung ein.

Urteil jetzt rechtskräftig

Mit der Entscheidung der Kassationsrichter ist das Urteil gegen Schettino rechtskräftig. Schettino war bei der Verhandlung am 12.05.2017 nicht anwesend.

Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2017 (dpa).