Europaweite Nutzung der deutschen Online-Ausweisfunktion kommt

Wer in Deutschland einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion besitzt, kann damit künftig Verwaltungsdienstleistungen anderer EU-Mitgliedstaaten im Internet in Anspruch nehmen. Zentraler Baustein dafür ist die "eIDAS-Verordnung". Nach Art. 9 dieser Verordnung habe Deutschland in dieser Woche die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises des deutschen Personalausweises und elektronischen Aufenthaltstitels eingeleitet, teilte das Bundesinnenministerium am 20.02.2017 mit.

eIDAS-Verordnung ist zentraler Baustein für digitalen EU-Binnenmarkt

Für den digitalen EU-Binnenmarkt sei die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierungsmittel der Mitgliedstaaten eine entscheidende Voraussetzung, heißt es in der Mitteilung weiter. Diese Anerkennung sei in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) geregelt. "Die eIDAS-Verordnung ist ein zentraler Baustein für die Weiterentwicklung des digitalen EU-Binnenmarktes. Auf ihrer Grundlage können bürgerfreundliche und zugleich sichere Angebote der Verwaltung in Europa ausgebaut werden“, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

Elektronische Identifizierung wird leichter

Im Bereich der elektronischen Identifizierung soll die Umsetzung der eIDAS-Verordnung die grenzüberschreitende Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen auf europäischer Ebene erheblich vereinfachen. Die eIDAS-Verordnung sieht vor, dass die künftige Identifizierung auf der gegenseitigen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen oder künftig in den Mitgliedstaaten noch einzuführenden Identifizierungsmittel basiert. Ferner müssten elektronische Identifizierungssysteme von anderen Mitgliedstaaten ab 29.09.2018 verbindlich anerkannt werden, nachdem diese bei der EU-Kommission notifiziert wurden. Die Notifizierung eines elektronischen Identifizierungssystems werde vom jeweiligen Mitgliedstaat auf freiwilliger Basis vorgenommen und stelle neben einen weiteren wichtigen Schritt zur Förderung der Nutzung und Verbreitung der Online-Ausweisfunktion dar.

E-Ausweis für E-Government und E-Business

Für den elektronischen Identitätsnachweis könnten Personalausweise genutzt werden, die ab dem 01.11.2010 ausgestellt wurden, und elektronische Aufenthaltstitel, die ab dem 01.09.2011 ausgestellt wurden. Beide Karten enthielten die Online-Ausweisfunktion: einen Chip mit den gleichen persönlichen Daten, die auch auf der Karte zu sehen sind. Mit den Daten im Chip sei das Ausweisen auch im Internet einfach. Weil die Daten staatlich geprüft seien und verschlüsselt übertragen würden, schütze die Online-Ausweisfunktion vor Datendiebstahl und -missbrauch und biete durch Zwei-Faktor-Authentisierung eine sichere Alternative zur Nutzung von Passwörtern für E-Government und E-Business.

Erste grenzüberschreitende Integration des Personalausweises

Seit Ende Januar 2017 kann die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises laut Innenministerium zur grenzüberschreitenden Identifizierung bei der niederländischen nationalen eID-Infrastruktur genutzt werden. Die hierzu erforderliche deutsche eIDAS-Middleware sei erfolgreich in den niederländischen Authentisierungsdienst integriert worden und habe den Wirkbetrieb aufgenommen. Niederländische Verwaltungsdienste sollen nun nach und nach an diesen Authentisierungsdienst angeschlossen werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik habe zusammen mit Partnern aus der Industrie bereits technische Arbeiten für die Integration des Personalausweises in die Systeme anderer EU-Mitgliedstaaten geleistet.

Redaktion beck-aktuell, 21. Februar 2017.