EU-Parlament will Schutz für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verbessern

Zugreisende sollen nach den Plänen des Europäischen Parlaments künftig höhere Entschädigungen bei Verspätungen erhalten. Wie das Parlament am 15.11.2018 mitteilte, haben sich die Abgeordneten für eine Reihe von Änderungen bei den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr ausgesprochen. Ziel der Neuregelung sei auch eine bessere Unterstützung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, ein besserer Zugang für Radfahrer und klarere Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden. Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen die Fahrgäste künftig besser über ihre Rechte informieren.

Höhere Vergütungssätze nach langen Verspätungen

Nach den Plänen der Abgeordneten soll sich die Entschädigung für Verspätungen von mehr als einer Stunde von 25% auf 50% des Preises der Fahrkarte erhöhen. Die Fahrgäste sollen neben dem Recht auf Entschädigung auch das Recht haben, die Fahrt fortzusetzen oder umgeleitet zu werden. Die Fahrgäste hätten nach der geplanten Neuregelung Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 75% des Fahrpreises bei einer Verspätung von 91 bis 120 Minuten und auf die Rückerstattung des gesamten Fahrpreises bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden.

Kein Entschädigungsausschluss bei "außerordentlichen Umständen"

Um zu vermeiden, dass Fahrgäste nach einer verpassten Verbindung festsitzen, haben die Abgeordneten klargestellt, dass ein Fahrgast, der getrennte Fahrkarten für eine einzige Fahrt erhält, die aus mehreren Teilstrecken besteht, künftig für die gesamte Fahrt von der Abfahrt bis zum Zielort die gleichen Ansprüche auf Information, Hilfeleistung, Betreuung und Entschädigung wie bei einer Durchgangsfahrkarte haben soll. Die Abgeordneten hätten dagegen Vorschläge abgelehnt, die darauf abzielten, die Eisenbahnunternehmen von der Zahlung von Entschädigungen im Falle von "außerordentlichen Umständen" auszunehmen.

Bessere Unterstützung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität soll künftig kostenfrei und an größeren Bahnhöfen ohne vorherige Ankündigung verfügbar sein. Die Abgeordneten wollen auch die Frist für die vorherige Meldung verkürzen, falls Hilfe an kleineren Bahnhöfen erforderlich ist, und haben die Verantwortung der Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber hinsichtlich einer umfassenden Entschädigung für betroffene Passagiere genau festgelegt, wenn die spezielle Ausrüstung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität verloren oder beschädigt sein sollte.

Mehr Platz für Fahrräder

Die Fahrgäste haben Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern im Zug, auch in Hochgeschwindigkeitszügen, Langstreckenzügen, grenzüberschreitenden Zügen und lokalen Zügen, so der angenommene Text. Alle neuen oder modernisierten Reisezüge müssten über einen gut gekennzeichneten Bereich verfügen, der für die Beförderung von montierten Fahrrädern vorgesehen ist.

Vorschriften EU-weit einheitlich anzuwenden

Die Abgeordneten haben auch einen früheres Ende befristeter Ausnahmen unterstützt, die von einer Reihe von Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, um die Fahrgastvorschriften von 2009 für den inländischen Eisenbahnverkehr nur teilweise anzuwenden. Diese Ausnahmen sollten spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften enden. Die Vorschriften sollen auch für den Eisenbahnvorortverkehr gelten.

Billigung durch Rat steht noch aus

Jetzt muss noch der Rat seinen Standpunkt festlegen. Sodann könnten die Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut der neuen Vorschriften beginnen, so das Parlament abschließend.

Redaktion beck-aktuell, 16. November 2018.