EU-Parlament beschließt Regelung zur Portabilität von abonnierten Streaming-Diensten bei vorübergehenden EU-Auslandsaufenthalten

EU-Bürger, die Online-Dienste wie Netflix, Amazon Prime oder Spotify abonniert haben, können auf die Inhalte bald auch bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland zugreifen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Europäische Parlament am 18.05.2017 verabschiedet. Der Gesetzesentwurf muss noch formell vom EU-Ministerrat gebilligt werden.

Wohnsitzüberprüfungen zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen

Um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, können Dienstleister für Online-Inhalte den ständigen Wohnsitz des Nutzers überprüfen. Dazu dürfen sie "wirksame und zumutbare" Maßnahmen ergreifen, etwa Personalausweise, Zahlungsdetails, öffentlich verfügbare Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen überprüfen. Die Dienstleister müssen dabei sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verhältnismäßig ist und Schutzvorkehrungen einrichten, insbesondere für Überprüfungen von IP-Adressen. Nach Inkrafttreten der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten die neuen Regeln innerhalb von neun Monaten zur Anwendung bringen. Die neuen Regeln beziehen sich nur auf kostenpflichtige Dienste. Aber auch Anbieter kostenloser Dienstleistungen können ihre Inhalte EU-weit übertragbar machen, sofern sie die Vorschriften bezüglich der Wohnsitzüberprüfungen einhalten.

EU-Kommission: Mehr Internetzugriffe im EU-Ausland mit Abschaffung der Roaming-Gebühren zu erwarten

Nach einer Umfrage der EU-Kommission haben im Jahr 2016 rund 64% der Europäer das Internet genutzt, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik herunterzuladen. In Deutschland waren es sogar rund 70%. Die Zahlen werden nach Auffassung der EU-Kommission voraussichtlich steigen, da EU-Bürger mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren am 15.06.2017 weniger zahlen werden, um auch in anderen EU-Ländern über ihre Mobilgeräte auf das Internet zuzugreifen.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017.