Unabhängigkeit nationaler Behörden soll gewahrt bleiben
Gewährleistet werde nach den Plänen der Kommission die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der nationalen Behörden bei der Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln, ohne dass sie Anweisungen von öffentlichen oder privaten Stellen entgegennehmen müssten. Das Gleiche gelte für die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie die notwendigen Beweiserhebungsbefugnisse, wie das Recht, Mobilfunkgeräte, Laptops und Tablets zu durchsuchen, so die Kommission.
Erleichterungen bei Vollstreckung von Geldbußen
Vorgesehen seien angemessene Instrumente zur Verhängung verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen das Kartellrecht der EU. Der Vorschlag enthalte unter anderem Regeln zur Haftung von Muttergesellschaften und zur Rechtsnachfolge, damit Unternehmen etwaigen Geldbußen nicht durch eine Umstrukturierung des Konzerns entgehen könnten. Zudem sollen die nationalen Wettbewerbsbehörden auch die Vollstreckung von Geldbußen gegenüber an einem Kartellvergehen beteiligten Unternehmen durchsetzen können, die im Inland über keine Niederlassung verfügen. Gerade diese Vorschrift sei angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmen von besonderer Bedeutung, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Kronzeugenregelungen geplant
Die Neuregelung sehe zudem aufeinander abgestimmte Kronzeugenregelungen vor, die einen Anreiz für Unternehmen schaffen sollen, Beweise für rechtswidrige Kartelle vorzulegen.