Erdogans Referendum: Opposition scheitert mit Beschwerde vor Oberstem türkischen Verwaltungsgericht

Nach dem umstrittenen Verfassungsreferendum in der Türkei ist die Opposition mit ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung der Wahlkommission vor dem obersten Verwaltungsgericht des Landes gescheitert. Wie die türkische Nachrichtenagentur Anadolu berichtet, hat der Staatsrat in Ankara den entsprechenden Antrag der größten Oppositionspartei CHP am 25.04.2017 abgelehnt und sich für nicht zuständig erklärt.

Opposition wollte Verkündung des amtlichen Endergebnisses verhindern

Die CHP hatte Beschwerde beim Staatsrat gegen die Entscheidung der Wahlkommission eingelegt, bei dem Referendum vom16.04.2017 auch nicht gestempelte Stimmzettel und Umschläge als gültig zu zählen. Zudem wollte die CHP erreichen, dass das amtliche Endergebnis wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung zunächst nicht verkündet wird.  Die Entscheidung des Staatsrats fiel mit vier gegen eine Stimme. Eine schriftliche Begründung wollte das oberste Verwaltungsgericht der Türkei nachreichen. Nach dem vorläufigen Ergebnis stimmten bei dem Referendum 51,4% der wahlberechtigten Türken für die Einführung eines Präsidialsystems, das Staatschef Recep Tayyip Erdogan mehr Macht verleiht.

Redaktion beck-aktuell, 25. April 2017 (dpa).