EGMR verurteilt Rumänien wegen überfüllter Gefängnisse

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Rumänien am 25.04.2017 in einer Grundsatzentscheidung wegen überfüllter Gefängnisse zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az.: 61467/12). Häftlinge lebten zum Teil auf weniger als drei Quadratmetern, bemängelten die Straßburger Richter in ihrem Urteil. Hinzu kämen unhygienische Toiletten, zu wenig Tageslicht und zu kurze Möglichkeiten, die Zelle zu verlassen. Dies sei eine inhumane Behandlung.

EGMR: Rumänien muss Haftbedingungen grundsätzlich verbessern

Der Gerichtshof sah darin ein strukturelles Problem. Rumänien müsse deshalb die Haftbedingungen grundsätzlich verbessern, hieß es. Innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Urteils soll die Regierung dafür einen präzisen Zeitplan vorlegen. Die Straßburger Richter regten dabei an, die Zahl der Gefangenen zu reduzieren. In Rumänien waren erst im Februar zahlreiche Menschen gegen einen umstritten Amnestieplan tagelang auf die Straße gegangen.

Kläger haben Anspruch auf Entschädigung

Die Regierung hatte per Eilverordnung die Möglichkeit eingeschränkt, Amtsmissbrauch zu verfolgen. Gefängnisse sollten so entlastet und Verurteilungen zu Entschädigungszahlungen aus Straßburg verhindert werden. Regierungsgegner kritisierten, dass das eigentliche Ziel sei, Gefangene zu entlassen, die wegen Korruption verurteilt wurden. Die Verordnung wurde schließlich wieder annulliert. Nach dem Straßburger Urteil muss Rumänien den vier Klägern jeweils zwischen 3.000 und 5.000 Euro Entschädigung zahlen. Die Regierung kann allerdings beantragen, dass der Fall in eine zweite Instanz kommt.

Redaktion beck-aktuell, 25. April 2017 (dpa).