Deutschland liegt bei der Dauer von Gerichtsverfahren im EU-Mittelfeld

Bei der Dauer vieler Gerichtsverfahren liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld. Zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten dauerten 2015 in erster Instanz im Schnitt 190 Tage. Das geht aus einem Bericht zum Zustand der nationalen Justizsysteme hervor, den die Brüsseler EU-Kommission am 10.04.2017 vorstellte. Verwaltungsverfahren dauerten mit im Schnitt 349 Tagen deutlich länger. Die Dauer von Strafverfahren wurde kaum erfasst.

Mehrere Gründe für lange Verfahrensdauer

Als Gründe für lange Verfahrensdauern im Allgemeinen nannte EU-Justizkommissarin Vera Jourova komplizierte Abläufe, mangelnde Ressourcen und die noch nicht weit verbreitete Nutzung von Informationstechnologie. Am schnellsten liefen mit einer Dauer von 86 Tagen Zivil- und Handelsverfahren vor Luxemburger Gerichten ab. Schlusslicht war Zypern mit 638 Tagen durchschnittlicher Verfahrensdauer, allerdings nach Zahlen aus dem Jahr 2013. Nach den aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2015 - die jedoch noch nicht für alle Länder vorliegen - befand sich Italien mit 527 Tagen Verfahrensdauer an letzter Stelle.

Ausgaben für das Gerichtssystem und Anzahl der Richterstellen

Luxemburg gibt mit 187 Euro pro Jahr und Einwohner relativ gesehen auch das meiste Geld für sein Gerichtssystem aus. Mit 46 Richtern pro 100.000 Einwohner lag das Land auch in dieser Statistik vorn. Deutschland befand sich mit 150 Euro Ausgaben für Gerichte pro Jahr und Einwohner hinter Großbritannien an dritter Stelle. Bei der Zahl der Richter (24 je 100.000 Einwohner) lag sich die Bundesrepublik im europäischen Mittelfeld.

Redaktion beck-aktuell, 11. April 2017 (dpa).