Deutscher Richterbund begrüßt Gesetz zur WhatsApp-Überwachung

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat das umstrittene "WhatsApp-Gesetz" der Bundesregierung nachdrücklich gegen Kritik verteidigt. "Es kann nicht sein, dass die Ermittler bei einem Verdacht auf gravierende Straftaten zwar Telefongespräche abhören oder E-Mails mitlesen dürfen, aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen können", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Überwachung in rechtsstaatlichem Rahmen

Der Staat müsse technologisch Schritt halten, um insbesondere Terrorismus und organisierte Kriminalität weiterhin effektiv bekämpfen zu können. "Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgungsbehörden bei der Überwachung von Telekommunikation wieder auf die Höhe der Zeit bringt", so Rebehn. Der Zugriff auf die Kommunikation bei WhatsApp und Co. werde nur mit hohen rechtsstaatlichen Hürden und mit Richtervorbehalt eröffnet, was richtig und rechtsstaatlich geboten sei.

Einsatz von Staatstrojanern

Der Bundestag hatte am 22.06.2017 den Weg für die umstrittene Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigemacht. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden. Vielmehr sollen die Daten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner zum Einsatz bringen.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2017 (dpa).